Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Nach der Neuwahl des Rates der Stadt Erkelenz ist auch eine Neubestellung der Trägervertreter/innen in den Räten der Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Erkelenz erforderlich. Diese Trägervertreter/innen können Ratsmitglieder oder andere Vertreter sein.
Gemäß den Geschäftsordnungen der städtischen Tageseinrichtungen für Kinder und der Mitteilung des Jugendamtes der Stadt Erkelenz sind für die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder Trägervertreter/innen wie nachfolgend aufgelistet zu bestellen:
Kindergarten Adolf-Kolping-Hof: 4 Mitglieder, 4 stellv. Mitglieder Kindergarten Am Hagelkreuz: 4 Mitglieder, 4 stellv. Mitglieder Kindergarten Westpromenade: 5 Mitglieder, 5 stellv. Mitglieder Kindergarten Bauxhof: 3 Mitglieder, 3 stellv. Mitglieder Kindergarten Buscherhof: 2 Mitglieder, 2 stellv. Mitglieder Kindergarten Oerather Mühlenfeld 5 Mitglieder, 5 stellv. Mitglieder Kindergarten Gerderath: 3 Mitglieder, 3 stellv. Mitglieder Kindergarten Granterath: 2 Mitglieder, 2 stellv. Mitglieder Kindergarten Immerath (neu): 2 Mitglieder, 2 stellv. Mitglieder Kindergarten Kückhoven: 1 Mitglied, 1 stellv. Mitglied Kindergarten Hetzerath: 2 Mitglieder, 2 stellv. Mitglieder Kindergarten Lövenich: 2 Mitglieder, 2 stellv. Mitglieder Kindergarten Venrath: 1 Mitglied, 1 stellv. Mitglied
Zuständig für die Wahlbeschlussfassung ist der Rat der Stadt Erkelenz. Beschlussentwurf: „In die Kindergartenräte der städtischen Tageseinrichtungen für Kinder werden hiermit folgende Vertreter/innen bestellt:
Finanzielle Auswirkungen: Keine.
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