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Vorlage - A 10/032/2014  

 
 
Betreff: Bestellung von Vertreter/innen des Schulträgers in die erweiterten Schulkonferenzen zur Wahl von Schulleiterinnen und Schulleitern
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
11.06.2014 
1. konstituierende Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Aufgrund § 61 SchulG soll, wie bisher, der Bürgermeister/die Bürgermeisterin oder ein/e von ihm/ihr im konkreten Fall zu beauftragende(r) Vertreter/in als stimmberechtigtes Mitglied in die Schulkonferenzen entsandt werden.

 

Ferner können drei beratende Mitglieder – und in deren Folge drei persönliche Stellvertreter/innen – aus der Politik in die Schulkonferenzen entsandt werden.

 

Die Wahl müsse – wenn es keinen einheitlichen Wahlvorschlag gibt – nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem Verfahren Hare-Niemeyer erfolgen.

 

Für die drei beratenden und die drei stellvertretend beratenden Mitglieder sind Besetzungsvorschläge zu machen.


Beschlussentwurf:

„Bei der Abstimmung über die Bestellung des Mitgliedes und der drei beratenden Mitglieder der Stadt Erkelenz für die erweiterten Schulkonferenzen zur Wahl von Schulleiterinnen bzw. von Schulleitern entfallen auf die Vorschlagsliste der

 

FRAKTION/LISTE

ANZAHL DER STIMMEN

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nach der Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem Verfahren Hare-Niemeyer entfielen auf den Wahlvorschlag der

 

FRAKTION/LISTE

SITZE

STELLV. SITZE

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Danach sind folgende Personen aus den Vorschlagslisten zu Mitgliedern gewählt:

 

LFD. Nr.

BERATENDES MITGLIED

PERSÖNLICHE(R) VERTRETER/IN

01

 

 

02

 

 

03

 

 

Ferner wird der Bürgermeister/die Bürgermeisterin als stimmberechtigtes Mitglied entsandt:

04

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine.