Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Die Stadt Erkelenz entsendet in die Mitgliederversammlung des Heinsberger Tourist-Service e. V. zwei Mitglieder sowie zwei persönliche Vertreter/innen.
Nach der ersatzlosen Streichung des Beirates des HTS, der rein verwaltungsseitig besetzt war, ist für die Besetzung der Mitgliederversammlung § 113 Abs. 2 Gemeindeordnung für das Land NRW, wonach zwingend der Bürgermeister / die Bürgermeisterin oder ein/e von ihm/ihr benannte Bedienstete zu entsenden ist, wenn mehr als ein Mitglied zu bestellen ist, zu beachten. Beschlussentwurf: „In die Mitgliederversammlung des Heinsberger Tourist Service e. V. werden entsandt
.“ Finanzielle Auswirkungen: Keine.
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