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Vorlage - A 10/029/2014  

 
 
Betreff: Walter und Elfriede Meyer-Stiftung - Kuratorium
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
11.06.2014 
1. konstituierende Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Gemäß § 14 der Satzung der Walter und Elfriede Meyer-Stiftung nehmen zwei Vertreter/innen des Rates der Stadt Erkelenz an den Sitzungen des Kuratoriums beratend teil.

 

Der Bürgermeister / Die Bürgermeisterin ist gemäß § 6 der Stiftungssatzung Vorsitzende(r) dieses Gremiums.

 

Die Wahl müsste – liegt kein einheitlicher Wahlvorschlag vor – nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem Verfahren Hare-Niemeyer durchgeführt werden.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat der Stadt Erkelenz.


Beschlussentwurf:

„Bei der Abstimmung über die Bestellung der beiden Mitglieder und der beiden persönlichen Stellvertreter/innen der Stadt Erkelenz für das Kuratorium der Walter und Elfriede Meyer-Stiftung entfielen auf die Vorschlagsliste der

 

FRAKTION / LISTE

ANZAHL DER STIMMEN

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nach der Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem Verfahren Hare-Niemeyer entfielen auf den Wahlvorschlag der

 

FRAKTION / LISTE

SITZ/E

STELLV. SITZ/E

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Danach sind folgende Personen aus den Vorschlagslisten zu Mitgliedern gewählt:

 

LFD NR.

MITLIED

PERSÖNLICHE(R) STELLVERTRETER/IN

01

 

 

02

 

 

03

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine.