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Vorlage - A 10/026/2014  

 
 
Betreff: Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH und Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co.KG (GEE) - Gesellschafterversammlung
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
11.06.2014 
1. konstituierende Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Die Stadt Erkelenz wird im Vertretergremium vertreten von 9 Mitgliedern des Stadtrates und dem/der jeweiligen hauptamtlichen Bürgermeister/in als Vorsitzende/m/r dieses Gremiums.

 

Dies gilt sowohl für die Gesellschafterversammlung der GmbH als auch für die Gesellschafterversammlung der GmbH & Co.KG.

 

Die Mitglieder der beiden Vertretergremien müssen identisch sein. Der Rat hat 9 Vertreter/innen zu benennen; der hauptamtliche Bürgermeister/die hauptamtliche Bürgermeisterin ist geborenes Mitglied.

 

Die Wahl müsste – liegt kein einheitlicher Wahlvorschlag vor – nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem Verfahren Hare-Niemeyer durchgeführt werden.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat der Stadt Erkelenz.


Beschlussentwurf:

„Bei der Abstimmung über die Bestellung der Mitglieder des Vertretergremiums der Stadt Erkelenz für die Gesellschafterversammlungen der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH und der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co.KG (GEE) entfielen auf die Vorschlagsliste der

 

FRAKTION / LISTE

ANZAHL DER STIMMEN

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nach der Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem Verfahren Hare-Niemeyer entfielen auf den Wahlvorschlag der

 

FRAKTION / LISTE

SITZ/E

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Danach sind folgende Personen aus den Vorschlagslisten zu Mitgliedern gewählt:

 

LFD NR.

MITLIED

01

Vorsitzende(r) Bürgermeister / Bürgermeisterin …

02

 

03

 

04

 

05

 

06

 

07

 

08

 

09

 

10

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine.