Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Die Stadt Erkelenz wird im Vertretergremium vertreten von 9 Mitgliedern des Stadtrates und dem/der jeweiligen hauptamtlichen Bürgermeister/in als Vorsitzende/m/r dieses Gremiums.
Dies gilt sowohl für die Gesellschafterversammlung der GmbH als auch für die Gesellschafterversammlung der GmbH & Co.KG.
Die Mitglieder der beiden Vertretergremien müssen identisch sein. Der Rat hat 9 Vertreter/innen zu benennen; der hauptamtliche Bürgermeister/die hauptamtliche Bürgermeisterin ist geborenes Mitglied.
Die Wahl müsste – liegt kein einheitlicher Wahlvorschlag vor – nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem Verfahren Hare-Niemeyer durchgeführt werden.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat der Stadt Erkelenz. Beschlussentwurf: „Bei der Abstimmung über die Bestellung der Mitglieder des Vertretergremiums der Stadt Erkelenz für die Gesellschafterversammlungen der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH und der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co.KG (GEE) entfielen auf die Vorschlagsliste der
Nach der Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem Verfahren Hare-Niemeyer entfielen auf den Wahlvorschlag der
Danach sind folgende Personen aus den Vorschlagslisten zu Mitgliedern gewählt:
Finanzielle Auswirkungen: Keine.
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