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Vorlage - A 10/025/2014  

 
 
Betreff: Gesellschafterversammlung
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
11.06.2014 
1. konstituierende Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Mit Schreiben vom 18. März 2014 teilen die Kreiswerke Heinsberg GmbH (KWH) im Hinblick auf die Kommunalwahlen 2014 mit, dass die Vertreter und Vertreterinnen der kommunalen Gesellschafter in der Gesellschafterversammlung der KWH nach den Kommunalwahlen neu zu wählen sind.

 

Ausgehend von den Regelungen des Gesellschaftervertrages KWH sind folgende Neudispositionen zu treffen:

 

Für die Gesellschafterversammlung hat jede Stadt und Gemeinde einen Vertreter/eine Vertreterin zu benennen.

 

Außerdem hat jeder Gesellschafter eine oder mehrere Personen zu benennen, welche den Gesellschafter im Falle der Verhinderung seines Vertreters/ seiner Vertreterin in der Gesellschafterversammlung vertreten können.

 

Die Wahl des Vertreters/der Vertreterin sowie des/der Verhinderungsvertreter(s)/ der Verhinderungsvertreterin(nen) erfolgt unmittelbar durch den Stadtrat.

 

Bisher gehörte der Gesellschafterversammlung der KWH für die Stadt Erkelenz Ratsherr Jürgen Simon an. Als dessen Verhinderungsvertreter war Ratsherr Walter von der Forst bestellt.

 

Es liegt ein Besetzungsvorschlag vor, zum Vertreter / zur Vertreterin der Stadt Erkelenz Ratsherrn/Ratsfrau …………. und als dessen Verhinderungsvertreter/ Verhinderungsvertreterin Ratsherrn/Ratsfrau ………………………………………………….. zu bestellen.

 

Es wird vorgeschlagen, einen entsprechenden Wahlbeschluss zu fassen.

 

Zuständig für die Beschlussfassungen ist der Rat der Stadt Erkelenz.


Beschlussentwurf:

„Zum Vertreter / zur Vertreterin der Stadt Erkelenz in der Gesellschafterversammlung der Kreiswerke Heinsberg GmbH wird hiermit

 

Ratsmitglied …………….

 

und als dessen Verhinderungsvertreter / Verhinderungsvertreterin/nen wird/werden hiermit

 

Ratsmitglied(er) ……………….

(bei mehreren Verhinderungsvertretern/Vertreterinnen in der Reihenfolge ihrer Nennung) bestellt.“


Finanzielle Auswirkungen:

Keine.