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Tatbestand: Mit Schreiben vom 18. März 2014 teilen die Kreiswerke Heinsberg GmbH (KWH) im Hinblick auf die Kommunalwahlen 2014 mit, dass die Vertreter und Vertreterinnen der kommunalen Gesellschafter im Aufsichtsrat der KWH nach den Kommunalwahlen neu zu wählen sind.
Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt nicht unmittelbar durch den Stadtrat, sondern durch die Gesellschafterversammlung der KWH. Auf die einschließlich der Gemeinde Niederkrüchten insgesamt 11 Städte und Gemeinden (Gesellschafter) entfallen insgesamt nur 7 Aufsichtsratssitze.
Nach den Regelungen des Gesellschaftsvertrages ist allerdings hiervon 1 Sitz für die Stadt Erkelenz reserviert und durch diese ein Besetzungsvorschlag einzureichen.
Für das vorgeschlagene Aufsichtsratsmitglied ist ein persönlicher Vertreter / eine persönliche Vertreterin zur Wahl durch die Gesellschafterversammlung der KWH von der Stadt Erkelenz vorzuschlagen.
Bisher gehörte dem Aufsichtsrat der KWH für die Stadt Erkelenz Ratsherr Hans-Josef Paffen an. Sein persönlicher Vertreter war RH Klaus Steingießer.
Es liegt ein Besetzungsvorschlag vor, zum Vertreter / zur Vertreterin der Stadt Erkelenz Ratsherrn/Ratsfrau …………………….. und als dessen/deren persönlichem Vertreter bzw. als derenpersönlicher Vertreterin Ratsherrn/Ratsfrau …………………… zu bestellen.
Es wird vorgeschlagen, einen entsprechenden Wahlbeschluss zu fassen.
Zuständig für die Beschlussfassungen ist der Rat der Stadt Erkelenz. Beschlussentwurf: „Zum Vertreter / zur Vertreterin der Stadt Erkelenz im Aufsichtsrat der Kreiswerke Heinsberg GmbH wird hiermit der Gesellschafterversammlung der Kreiswerke Heinsberg GmbH
Ratsmitglied ………………
und als dessen persönlichem Vertreter bzw. als deren persönlicher Vertreterin
Ratsmitglied ………………..
zur dortigen Bestellung vorgeschlagen.“ Finanzielle Auswirkungen: Keine.
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