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Tatbestand: Mit Schreiben vom 31. März 2014 teilt die Anton-Heinen-Volkshochschule mit, dass aufgrund öffentlich-rechtlicher Vereinbarung zwischen dem Kreis Heinsberg und den beteiligten Städten (§ 5 Abs. 1) die Mitglieder des Kuratoriums der Anton-Heinen-Volkshochschule nach der Kommunalwahl 2014 vom Kreistag neu zu wählen sind.
Von den 36 Kuratoriumsmitgliedern wählt der Kreistag 18 Mitglieder nach Vorschlägen der Städte Erkelenz, Geilenkirchen, Heinsberg, Hückelhoven, Übach-Palenberg und Wegberg. Auf die Stadt Erkelenz entfallen demnach drei der achtzehn Sitze.
Hierfür muss der Rat der Stadt Erkelenz bis spätestens zum 01.07.2014 die Namen und Anschriften der 3 ordentlichen Mitglieder und der jeweiligen persönlichen Verhinderungsvertreter/innen benennen und vorschlagen.
Gemäß § 113 Abs. 2 Satz 2 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) muss bei mehreren Vertretern der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagene(r) Bedienstete(r) der Stadt zu den Mitgliedern gehören.
Auch schlagen die Städte Erkelenz, Geilenkirchen, Heinsberg, Hückelhoven, Übach-Palenberg und Wegberg nach der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung abwechselnd jeweils ein Mitglied vor, das dem Kreistag angehört. Die Anton-Heinen-Volkshochschule teilt mit, dass für die anstehende Wahlperiode 2014 - 2020 die Stadt Heinsberg für diesen Sitz vorschlagsberechtigt ist. Ein Vorschlag der Stadt Erkelenz findet somit bezüglich dieses Kuratoriumssitzes nicht statt.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat der Stadt Erkelenz. Beschlussentwurf: „Der Rat der Stadt Erkelenz schlägt hiermit folgende Mitglieder für das Kuratorium der Anton-Heinen-Volkshochschule zur Wahl durch den Kreistag vor:
Finanzielle Auswirkungen: Keine.
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