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Tatbestand: Gemäß § 4 Abs. 1 der Satzung des Jugendamtes der Stadt Erkelenz gehören dem Jugendhilfeausschuss 15 stimmberechtigte Mitglieder einschließlich der Vorsitzenden bzw. einschließlich des Vorsitzenden und mindestens 7 beratende Mitglieder an. Die stimmberechtigten Mitglieder werden für die Dauer der anstehenden Wahlperiode des Rates (2014 – 2020) durch den Rat gewählt.
Nach § 71 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) gehören dem Jugendhilfeausschuss als stimmberechtigte Mitglieder an:
Das bedeutet, dass durch den neu gebildeten Rat der Stadt Erkelenz 9 stimmberechtigte Mitglieder zu bestellen sind, die entweder dem Rat selbst angehören oder in der Jugendhilfe erfahrene Frauen oder Männer sind.
Daneben sind 6 weitere stimmberechtigte Mitglieder zu bestellen, die durch die im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe vorgeschlagen wurden.
Beratende Mitglieder im Sinne des § 58 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) können dem Jugendhilfeausschuss nicht angehören.
Für jedes der 15 stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses ist jeweils als Verhinderungsvertreter/in ein persönlicher Vertreter / eine persönliche Vertreterin zu bestellen. Mehrere Vertreter/innen für ein Mitglied sind nicht vorgesehen.
Die Wahl der neuen Mitglieder und deren persönliche/r Vertreter/innen erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem Verfahren Hare-Niemeyer, allerdings nur, wenn die Fraktionen sich nicht – so wie vom Innenminister und durch das Gesetz empfohlen – auf einen einheitlichen Wahlvorschlag haben einigen können (vgl. § 50 Abs. 3 GO NRW).
Die im Bereich des Jugendamtes wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe wurden im Vorfeld durch das Jugendamt der Stadt Erkelenz rechtzeitig informiert. Beschlussentwurf: „Bei der Abstimmung über die Bestellung der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses der Stadt Erkelenz entfallen auf die Vorschlagsliste der
Nach der Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem Verfahren Hare-Niemeyer entfielen auf den Wahlvorschlag der
Danach sind folgende Personen aus den Vorschlagslisten zu Mitgliedern gewählt:
Finanzielle Auswirkungen: Keine.
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