Bürgerinformationssystem

Vorlage - A 10/018/2014  

 
 
Betreff: Entscheidungen über die konkreten Ausschussbesetzungen
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
11.06.2014 
1. konstituierende Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Gemäß § 11 der Hauptsatzung und auf der Grundlage der in der laufenden Sitzung erfolgten Beschlussfassungen zu der Angelegenheit sind die Ausschüsse konkret zu besetzen.

 

Die Besetzung erfolgt gemäß diesen Vorgaben, insbesondere aber auch aufgrund der Regelungen der §§ 50 und 58 GO NRW sowie aufgrund spezialgesetzlicher Vorgaben:

 

  1. Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung

 

Ausschussmitglied

Verhinderungsvertretung

01.

Für das/die Mitglied(er) Nr. ……

02.

usw.

03.

 

04.

 

usw.

 

 

  1. Bau- und Betriebsausschuss

 

Ausschussmitglied

Verhinderungsvertretung

01.

Für das/die Mitglied(er) Nr. ……

02.

usw.

03.

 

04.

 

usw.

 

 

  1. Schulausschuss

 

Ausschussmitglied

Verhinderungsvertretung

01.

Für das/die Mitglied(er) Nr. ……

02.

usw.

03.

 

04.

 

usw.

 

 

Zur Vertretung der Lehrerschaft im Schulausschuss sind folgende beratende Ausschussmitglieder gewählt:

Zur Vertretung der Lehrerschaft im Schulausschuss sind folgende beratende stv. Ausschussmitglieder gewählt:

 

  1. für die Förderschule:

der/die Leiter/in der Förderschule der Stadt Erkelenz

 

  1. für die Förderschule:

der/die stv. Leiter/in der Förderschule der Stadt Erkelenz

  1. für die Gemeinschaftsgrundschulen:

der/die Leiter/in der Luise-Hensel-Schule

  1. für die Gemeinschaftsgrundschulen:

der/die Leiter/in der Gemeinschaftsgrundschule Lövenich

 

  1. für die kath. Grundschulen:

der/die Leiter/in der Franziskusschule

 

  1. für die kath. Grundschulen:

der/die …

  1. für die evangelische Grundschule:

die/der Leiter/in der Ev. Grundschule Schwanenberg

  1. für die evangelische Grundschule:

die/der stv. Leiter/in der Ev. Grundschule Schwanenberg

 

  1. für die Hauptschule:

der/die Leiter/in der Gemeinschaftshauptschule Erkelenz

 

  1. für die Hauptschule:

der/die ….

  1. für die Realschule u. die Gymnasien:

die/der Leiter/in der Realschule

 

die/der Leiter/in des Cornelius-Burgh-Gymnasiums

 

die/der Leiter/in des Cusanus-Gymnasiums

 

  1. für die Realschule u. die Gymnasien:

die/der stv. Leiter/in der Realschule

 

die/der stv. Leiter/in des Cornelius-Burgh-Gymnasiums

 

die/der stv. Leiter/in des Cusanus-Gymnasiums

G. für die Kirchen:

Katholische Kirche: Manfred Koep

Evangelische Kirche: Robin Banerjee (Pfarrer)

  1. für die Kirchen:

Katholische Kirche: Heinz Musch

 

  1. Braunkohlenausschuss

 

Anmerkung: Die Fraktionen mögen beachten, welche Mitglieder der Bürgerbeiräte auf ihrer Liste in den Braunkohlenausschuss gewählt werden sollen.

 

Ausschussmitglied

Verhinderungsvertretung

01.

Für das/die Mitglied(er) Nr. ……

02.

usw.

03.

 

04.

 

usw.

 

 

  1. Ausschuss für Umweltschutz und Soziales

 

Ausschussmitglied

Verhinderungsvertretung

01.

Für das/die Mitglied(er) Nr. ……

02.

usw.

03.

 

04.

 

usw.

 

 

  1. Ausschuss für Kultur und Sport

 

Ausschussmitglied

Verhinderungsvertretung

01.

Für das/die Mitglied(er) Nr. ……

02.

usw.

03.

 

04.

 

usw.

 

 

  1. Personalausschuss

 

Ausschussmitglied

Verhinderungsvertretung

01.

Für das/die Mitglied(er) Nr. ……

02.

usw.

03.

 

04.

 

usw.

 

 

  1. Rechnungsprüfungsausschuss (Pflichtausschuss: nur Ratsmitglieder)

 

Ausschussmitglied

Verhinderungsvertretung

01.

Für das/die Mitglied(er) Nr. ……

02.

usw.

03.

 

04.

 

usw.

 

 

  1. Ausschuss Senioren

 

Ausschussmitglied

Verhinderungsvertretung

01.

Für das/die Mitglied(er) Nr. ……

02.

usw.

03.

 

04.

 

usw.

 

 

  1. Partnerschaftskomitee (Kein Ratsausschuss; mehr SkB als Ratsmitglieder möglich)

 

Komiteemitglied

Verhinderungsvertretung

01.

Für das/die Mitglied(er) Nr. ……

02.

usw.

03.

 

04.

 

usw.

 

 

  1. Jugendhilfeausschuss

 

Anmerkung: Die Anzahl der ordentlichen Mitglieder (15) ist durch Satzung vorgegeben. Für den Jugendhilfeausschuss können im Übrigen aufgrund der gesetzlichen Vorgaben und der mathematischen Notwendigkeiten nur die Ausschussgrößen 5, 10 oder 15 (ordentliche Mitglieder) in der Satzung vorgegeben werden!

 

Die Besetzung des Jugendhilfeausschusses wird, da er ein spezialgesetzlicher Ausschuss ist, unter einem gesonderten Tagesordnungspunkt in der laufenden Sitzung zu beraten und zu entscheiden sein.

 

Zuständig für die Beschlussfassungen ist der Rat der Stadt Erkelenz.

 


Beschlussentwurf:

„…“


Finanzielle Auswirkungen:

Keine.