Bürgerinformationssystem
Tatbestand:
Hauptsatzung der Stadt Erkelenz
Aus der Politik wurde im Vorfeld der Kommunalwahlen 2014 angedeutet, dass überlegt und beraten werde, die Ausschussstruktur des Rates eventuell anzupassen.
Derzeit ist diese Ausschussstruktur in § 11 der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz normiert worden, und zwar wie folgt:
„(1) Es werden folgende Ausschüsse durch den Rat gebildet:
01. Hauptausschuss 02. Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung 03. Bau- und Betriebsausschuss 04. Schulausschuss 05. Braunkohlenausschuss 06. Ausschuss für Umweltschutz und Soziales 07. Ausschuss für Kultur und Sport 08. Jugendhilfeausschuss 09. Personalausschuss 10. Rechnungsprüfungsausschuss 11. Wahlprüfungsausschuss 12. Ausschuss für Senioren
(2) Die Aufgaben des Finanzausschusses werden vom Hauptausschuss wahrgenommen.
(3) Für den Bereich Städtepartnerschaft/-freundschaft kann der Rat ein Partnerschaftskomitee, das kein Ratsausschuss im Sinne der Gemeindeordnung NRW ist, jeweils zu Beginn der Wahlperiode durch einfachen Beschluss bilden und besetzen.
(4) Die Ausschüsse werden ermächtigt, in Angelegenheiten ihres Aufgabenbereiches die Entscheidung dem Bürgermeister/der Bürgermeisterin zu übertragen. Der Rat kann sich für einen bestimmten Kreis von Geschäften oder für einen Einzelfall die Entscheidung vorbehalten.
(5) Die Abgrenzung der Zuständigkeiten von Rat, Ausschüssen, Partnerschaftskomitee und Bürgermeister/Bürgermeisterin erfolgt in einer vom Rat zu beschließenden Zuständigkeitsordnung.“
Sollte eine Änderung / Anpassung dieser Regelungen gewünscht werden, so wäre hierzu ein Beschluss des Rates mit der Mehrheit seiner gesetzlichen Mitglieder zur Änderung der Hauptsatzung erforderlich.
Anträge hierzu liegen derzeit jedoch keine vor.
Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Erkelenz
Sollte es zu einer Änderung der Ausschussstruktur kommen, wäre zu prüfen, welche Auswirkungen dies auf die Zuständigkeitsordnung des Rates hat. Die Änderung der Zuständigkeitsordnung, die keine Satzung darstellt, könnte allerdings in einer späteren Sitzung erfolgen.
Was jedoch nach Änderung der Hauptsatzung noch in der laufenden Sitzung vor dem Zugreifverfahren auf die Ausschussvorsitze erfolgen muss, wäre eine klare Beschlussfassung zu möglichen Änderungen bezüglich von Zuständigkeiten/Aufgabengebieten der Ausschüsse, hervorgerufen durch die vorgenannte Änderung der Hauptsatzung bzw. durch einen Neuzuschnitt von Ausschüssen.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat der Stadt Erkelenz. Beschlussentwurf: „ ………“ Finanzielle Auswirkungen: Keine.
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