Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Der Bürgermeister verpflichtet die Ratsmitglieder und führt sie in ihr Amt ein (§ 67 Abs. 3 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen).
Die Verpflichtungserklärungen liegen hierzu allen Ratsmitgliedern vor.
Anlage: Verpflichtungserklärung
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