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Tatbestand: Mit Schreiben vom 11.02.2014, eingegangen am 12.02.2014, beantragt die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz in der Sitzung des Rates am 26.02.2014 § 4 Abs. 2 der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten für Kinder in Tageseinrichtungen und in Tagespflege im Jugendamtsbezirk Erkelenz abzuändern. Die Änderung soll wie folgt lauten:
„Besuchen mehr als ein Kind einer nach § 1 Abs. 3 dieser Satzung beitragspflichtigen Person gleichzeitig eine Tageseinrichtung / Tagespflege, so entfallen die Beiträge für das 2. und jedes weitere Kind. Dies gilt auch dann, falls für ein Kind eine Beitragsbefreiung nach Abs. 1 vorgenommen wurde.“
Der Antrag betrifft die sogenannte Geschwisterkindregelung, die auch in der Vergangenheit bereits Gegenstand politischer Beratungen, u. a. auch in dem für diese Angelegenheit zuständigen Jugendhilfeausschuss, waren. Eine Vorberatung dieses Antrages im Jugendhilfeausschuss hat nicht stattgefunden, obwohl sie gesetzlich nach § 5 der Satzung über das Jugendamt der Stadt Erkelenz zwingend ist. Die Verwaltung hat die finanziellen Auswirkungen der vorgeschlagenen Beschlussfassung auf der Grundlage der jetzigen Belegungsstruktur ermittelt. Demnach ist mit jährlichen Mehrkosten in Höhe von rd. 102.000,00 € zu rechnen.
Bereits durch die durch das Land Nordrhein-Westfalen eingeführte Regelung des sog. beitragsfreien dritten Kindergartenjahres sind Mehrkosten bei der Stadt verblieben. Die Beitragsfreistellung des letzten Kindergartenjahres führt aktuell zu einem Einnahmeverlust von rd. 405.000,00 €. Kompensiert werden durch das Land NRW jedoch nur 358.000,00 €, so dass rd. 47.000,00 € jährlich durch die landesgesetzlich eingefügte Regelung auf kommunaler Ebene ohne Ausgleich verbleiben. Beschlussentwurf: „…“ Finanzielle Auswirkungen: s. o.
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