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Tatbestand: In seiner Sitzung am 06.11.2013 hat der Rat der Stadt Erkelenz unter TOP A 2 die Beteiligung der Stadt Erkelenz am Verfahren zur Umsiedlung der Ortschaften Keyenberg, Kuckum, Ober- und Unterwestrich und Berverath bis zum Erarbeitungsbeschluss des Braunkohlenausschusses bei der Bezirksregierung Köln zu der Umsiedlung der vorgenannten Orte ausgesetzt. Zugleich hat der Rat der Stadt Erkelenz ein eindeutiges Signal, auch der politischen Führung in NRW, zur Zukunft und Notwendigkeit von Braunkohlenabbau in NRW verlangt.
In der Sitzung des Rates vom 18.12.2013 wurde den Mitgliedern des Rates ein ausführlicher Bericht über die seinerzeitige Entwicklung zu den aktuellen Geschehnissen gegeben. Zugleich beschloss der Rat in dieser Sitzung, für das Haushaltsjahr 2014 Mittel für eine Analyse in den Haushaltsplan aufzunehmen, die zum einen die Grundannahme der Energiepolitik aus dem Jahr 1994 aufschlüsselt und zum anderen diesen Annahmen den derzeitigen Ist-Stand sowie aktuelle Prognosen gegenüberstellt. Als Begründung für diesen Antrag wurde seinerzeit von den diesen Antrag stellenden Fraktionen vorgetragen, das Ergebnis gäbe der Stadt qualifizierte Argumente an die Hand, eine Überprüfung der energiepolitischen Grundannahmen durch das Land einzufordern.
Die Verwaltung hat nach diesem Beschluss ein Rechtsgutachten bei der in Planungsrecht versierten Rechtsanwaltskanzlei Baumeister/Prof. Beckmann und Partner aus Münster in Auftrag gegeben. Das Büro hat die Stadt Erkelenz auch in der Vergangenheit in allen Braunkohlenangelegenheiten vertreten. Über die Beauftragung zur Gutachtenerstellung wurden die Fraktionsvorsitzenden in der Info-Runde am 27.01.2014 informiert.
Folgende Frage wurde der Rechtsanwaltskanzlei zur Prüfung vorgelegt:
„Welche rechtlichen Möglichkeiten hat die Stadt Erkelenz, eine Entscheidung der Landesregierung NRW zur energiepolitischen Notwendigkeit des weiteren Tagebaus zu beeinflussen bzw. die Überprüfung der energiepolitischen Grundannahmen für die Fortsetzung des Braunkohlentagebaus zu fordern?“
Die Kanzlei wurde gebeten, insbesondere das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichts auszuwerten und die im Vorfeld der mündlichen Verhandlung des Gerichts im Juni 2013 bereits umfänglich vorgelegten Stellungnahmen, insbesondere des Umweltbundesamtes und des Öko-Instituts e.V., die bereits heute ausdrücklich und mit gewichtigen Argumenten eine Notwendigkeit des weiteren Braunkohlentagebaus aus energiewirtschaftlichen Gründen verneinen, einzubeziehen.
Das Gutachten sollte vorbereiten, welche genaue Art von Analyse überhaupt notwendig ist, um – wie von allen nach wie vor politisch gewollt – den weiteren Braunkohlentagebau zu verhindern.
Das Gutachten der beauftragten Kanzlei liegt zwischenzeitlich vor. In dem Gutachten wird folgendes nüchterne Fazit gezogen:
„Als Ergebnis unserer Prüfung können wir festhalten, dass die Stadt Erkelenz nicht über eine Rechtsposition verfügt, aus der heraus sie erfolgsversprechend Einfluss auf die energiepolitischen Grundentscheidungen des Landes nehmen und weitere Planungsschritte für den Tagebau Garzweiler II verhindern könnte. Die Entscheidung, mit welchen Energieträgern eine zuverlässige Energieversorgung sichergestellt wird, stellt eine politische Entscheidung dar, die der Landesregierung obliegt. Der Landesregierung steht hierbei ein weiter Gestaltungs- und Einschätzungsspielraum zu. Die bisherigen energiepolitischen Entscheidungen zum Tagebau Garzweiler II bewegen sich – auch unter Berücksichtigung diverser aktueller, kritischer Studien und Stellungnahmen zu dem Vorhaben – im Rahmen des der Landesregierung zustehenden Einschätzungsspielraums. Vor diesem Hintergrund ist es kommunalrechtlich und haushaltsrechtlich zumindest höchst fragwürdig, städtische Mittel für eine „Analyse der Grundannahmen der Energiepolitik des Landes“ zu verwenden.“
Das komplette Gutachten ist als Anlage 1 dieser Sitzungsvorlage beigefügt.
Im Ergebnis ist damit festzuhalten, dass für die Stadt Erkelenz keine rechtlichen Möglichkeiten bestehen, eine Entscheidung der Landesregierung NRW zur energiepolitischen Notwendigkeit des weiteren Braunkohlentagebaus zu beeinflussen bzw. die Überprüfung der energiepolitischen Grundannahmen für die Fortsetzung des Braunkohlentagebaus zu fordern. Damit macht auch die Erstellung eines energiewirtschaftlichen Gutachtens, so wie in der Ratssitzung am 18.12.2013 beschlossen, rechtlich keinen Sinn. Zudem ist bereits durch aktuelle Gutachten renommierter Stellen (u.a. Umweltbundesamt (als Anlage 2 beigefügt) und Öko-Institut e.V.) der Nachweis geführt worden, dass eine energiewirtschaftliche Notwendigkeit des Braunkohlentagebaus zumindest mittelfristig nicht besteht. Die Gutachten wurden aktuell für das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht erstellt und sind auch in die Entscheidungsfindung des Gerichts eingegangen. Allerdings auch hier ohne die Konsequenz eines Absehens vom weiteren Tagebau.
Festzuhalten ist, dass alleine die Landesregierung NRW die Entscheidung über die energiepolitische und damit auch die energiewirtschaftliche Notwendigkeit des Braunkohlentagesbaus treffen kann und damit die Landesregierung letztendlich entscheidet, ob Braunkohlentagebau stattfindet oder nicht. Daher bleibt auch weiterhin die Landesregierung NRW aufgefordert, sich kritisch mit den vorliegenden Stellungnahmen, die mittelfristig einen weiteren Braunkohletagebau für überflüssig halten, auseinander zu setzen. Soweit politisch möglich, sollte über die die Landesregierung tragenden Fraktionen Einfluss durch die im Rat der Stadt Erkelenz vertretenen Fraktionen genommen werden.
Wie bereits hinreichend bekannt, findet am 28.04.2014 die nächste Sitzung des Braunkohlenausschusses bei der Bezirksregierung Köln statt. In dieser Sitzung soll der Erarbeitungsbeschluss für die Umsiedlung der Orte Keyenberg, Kuckum, Ober- und Unterwestrich sowie Berverath beschlossen werden. Im Vorfeld dieser Sitzung wird eine Arbeitskreissitzung am 13.03.2014 stattfinden, die jedoch nicht öffentlich tagt.
Bereits am 04.12.2013 hat mit dem Chef der Staatskanzlei, Herrn Staatssekretär Lersch-Mense, ein Gespräch mit den Fraktionsvorsitzenden des Rates der Stadt Erkelenz, Vertretern des Bürgerbeirates sowie des Vorstandes von RWE Power und dem Verwaltungsvorstand der Stadt Erkelenz stattgefunden. Das darin vereinbarte weitere Gespräch findet nunmehr am 11.04.2014 statt. Spätestens in diesem Gespräch dürfte das vom Rat eingeforderte eindeutige Signal der Landesregierung NRW zur Zukunft und Notwendigkeit von Braunkohlenabbau in NRW gegeben werden.
Sollte der Braunkohlenausschuss in seiner Sitzung am 28.04.2014 die Fortführung des Verfahrens beschließen, wären zügig alle weiteren Maßnahmen zu treffen, damit es nicht zu einer zeitlichen Verzögerung der Umsiedlung der vorstehenden Orte kommt. In den vergangenen Wochen und Monaten wurde sowohl von Vertretern des Bürgerbeirates als auch von Umsiedlerinnen und Umsiedlern vehement gefordert, den zeitlichen Verlust zu kompensieren und nicht am Datum der gemeinsamen Umsiedlung im Jahr 2016 zu rütteln. Damit die von den Umsiedlerinnen und Umsiedlern gewünschte Zeitschiene eingehalten werden kann, zugleich aber auch Sicherheit für eine mögliche Fortführung des Verfahrens gegeben werden kann, haben von Seiten der Verwaltung in den vergangenen Wochen u. a. auch Gespräche mit RWE Power stattgefunden. Diese Gespräche sind unmittelbar in den Entwurf einer Vereinbarung gemündet, die als Anlage 3 der Sitzungsvorlage beigefügt wird.
Die RWE Power AG verpflichtet sich auf vertraglicher Basis, soweit am 28.04.2014 der Braunkohlenausschuss die Fortführung des Verfahrens beschließt, die Orte Keyenberg, Kuckum, Unter- und Oberwestrich sowie Berverath vollständig umzusiedeln. Zur Absicherung der Umsiedlungsbedingungen werden die bereits mit dem Land NRW geschlossenen Verträge auch schriftlich gegenüber der Stadt Erkelenz zugesagt und damit auch für die Stadt Erkelenz stellvertretend für die Umsiedlerinnen und Umsiedler eine Rechtsposition geschaffen.
Zur Absicherung des Kostenrisikos der städtebaulichen Planung inklusive aller erforderlichen Fachplanungen erklärt sich RWE-Power nunmehr auch vertraglich gegenüber der Stadt Erkelenz zur Übernahme der erforderlichen Kosten bereit. Dies betrifft auch die technische Erschließung, die nicht in Vorleistung durch die Stadt Erkelenz erfolgen soll, sondern unmittelbar durch das Unternehmen beauftragt und damit in Verantwortung des Unternehmens ausgeführt werden soll.
Gegenstand der Vereinbarung ist auch eine zukunftsweisende und nachhaltige Ausgestaltung der Umsiedlungsstandorte. Abgerundet wird dieses Paket durch Einzelvereinbarungen, auf die insoweit verwiesen wird. Der Ausgleich für die Belastungen aus dem Tagebau mit Blick auf die begrenzten planerischen Entwicklungsmöglichkeiten der Stadt erfolgt durch verbindliche Vereinbarungen zur Entwicklung weiterer Wohngebiete und Gewerbegebiete. Zudem wurden in die Vereinbarung nunmehr verbindliche Aussagen zur Unterstützung der Ortsteile am Tagebaurand aufgenommen.
Die nunmehr vorliegende Vereinbarung stellt neben der vorhandenen gesetzlichen Verpflichtung des Landes NRW, für ein gesichertes Verfahren zu sorgen und dafür auch die notwendigen Sicherheiten zu stellen, einen Beitrag zur Absicherung des Verfahrens dar. Keinesfalls entlässt sie aber den Braunkohlenausschuss bei der Bezirksregierung Köln aus seiner in § 24 Abs. 2 Landesplanungsgesetz NW niedergelegten Verpflichtung, sich laufend von der ordnungsgemäßen Einhaltung der Braunkohlenpläne zu überzeugen und damit Gewähr für ein abgesichertes Verfahren zu bieten. Beschlussentwurf: „1. Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.
2. Unter der Voraussetzung, dass der Braunkohlenausschuss bei der Bezirksregierung Köln den Erarbeitungsbeschluss für die Umsiedlung der Orte Keyenberg, Kuckum, Ober- und Unterwestrich sowie Beverath trifft, wird die Verwaltung beauftragt, die als Anlage 3 beigefügte schriftliche Vereinbarung mit RWE Power abzuschließen.“ Finanzielle Auswirkungen: Anlagen:
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