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Tatbestand: Gemäß § 15 Abs. 3 der Satzung der Walter und Elfriede Meyer-Stiftung ist die Jahresrechnung der Stiftung dem Rat der Stadt Erkelenz unaufgefordert vorzulegen. Gemäß § 10 Abs. 3 d der Stiftungssatzung ist die jeweilige Jahresrechnung durch das Kuratorium der Stiftung zu prüfen. Das Kuratorium hat in seiner Sitzung am 19. Februar 2014 die Jahresrechnung festgestellt. Die Vermögensübersicht weist ein Vermögen per 31. Dezember 2013 von 1.627.081,56 € aus. Das Kuratorium hat in der gleichen Sitzung der Geschäftsführung der Walter und Elfriede Meyer-Stiftung vorbehaltlos Entlastung erteilt. Die Geschäftsführung hat die Jahresrechnung mit Schreiben vom 19. Februar 2014 zugeleitet.
Bezüglich der in 2013 erfolgten Tätigkeiten der Walter und Elfriede Meyer-Stiftung wird auf den durch die Geschäftsführung der Stiftung erstellten Tätigkeitsbericht vom 22. Januar 2014 hingewiesen, der der Vorlage als Anlage beigefügt ist. Der Rat der Stadt wird gebeten, von der Jahresrechnung der Walter und Elfriede Meyer-Stiftung Kenntnis zu nehmen.
Beschlussentwurf: „Die vom Kuratorium der Walter und Elfriede Meyer-Stiftung in seiner Sitzung am 19. Februar 2014 geprüfte, festgestellte und am gleichen Tage zugeleitete Jahresrechnung 2013 wird vom Rat zur Kenntnis genommen. Die Vermögensübersicht zum 31.Dezember 2013 weist ein Vermögen von 1.627.081,56 € aus. Eine Ausfertigung des Tätigkeitsberichtes ist dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.“ Finanzielle Auswirkungen: Keine Anlagen: Jahresrechnung 2013 Tätigkeitsbericht der Walter und Elfriede Meyer-Stiftung für das Jahr 2013
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