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Tatbestand: 1. Das stellvertretende beratende Mitglied nach § 4 (3) der Satzung für das Jugendamt Renate Gellißen von der Agentur für Arbeit Aachen-Düren, Geschäftsstelle Erkelenz, ist aus dem Jugendhilfeausschuss ausgeschieden. Als Nachfolge wird durch die Agentur für Arbeit Aachen-Düren Werner Stoffels, Agentur für Arbeit Erkelenz, Tenholter Straße 42, 41812 Erkelenz, vorgeschlagen.
2. Mit Schreiben vom 03. Dezember 2013, eingegangen am 19. Dezember 2013, teilt der Landrat des Kreises Heinsberg als Kreispolizeibehörde Heinsberg mit, dass es aufgrund von Personalveränderungen im Bereich der Kreispolizeibehörde Heinsberg zu einem Wechsel bei der Besetzung der Vertretung der Kreispolizeibehörde Heinsberg im Jugendhilfeausschuss der Stadt Erkelenz komme.
Dem Jugendhilfeausschuss gehört bislang als beratendes Mitglied nach § 4 (3) der Satzung des Jugendamtes Ewald Endres an. Verhinderungsvertreter von Herrn Endres ist Jürgen Vieten.
Für Ewald Endres benennt der Landrat, aufgrund der Personalveränderungen, Kriminalhauptkommissar Heinz Thönnißen, Leiter des Kriminalkommissariats Erkelenz, Kölner Straße 57 - 59, 41812 Erkelenz.
Zuständig für die Beschlussfassung über die o. a. Bestellungen ist der Rat. Beschlussentwurf: „Im Jugendhilfeausschuss wird an die Stelle von stellvertretendem beratendem Mitglied Renate Gellißen Werner Stoffels, Agentur für Arbeit Erkelenz, Tenholter Straße 42, 41812 Erkelenz, bestellt. Beratendes Mitglied ist weiterhin Rüdiger Schneider und an die Stelle von beratendem Mitglied Ewald Endres wird Kriminalhauptkommissar Heinz Thönnißen, Leiter des Kriminalkommissariats Erkelenz, Kölner Straße 57 - 59, 41812 Erkelenz, bestellt. Verhinderungsvertreter ist weiterhin Jürgen Vieten.“ Finanzielle Auswirkungen: Keine
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