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Vorlage - A 10/988/2014  

 
 
Betreff: Integriertes Klimaschutzkonzept für die Stadt Erkelenz
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
19.02.2014 
30. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
26.02.2014 
28. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
20140127_Präsentation_IKSK_Info-Runde  

Tatbestand:

Die Energiepreissteigerungen der letzten Jahre, die in Deutschland eingeleitete Energiewende und zunehmende Umweltkatastrophen haben dazu geführt, dass der Klimaschutz wesentlich stärker in das Bewusstsein von Öffentlichkeit und Politik gerückt ist. Bundes- und Landesregierung haben sich ehrgeizige Ziele zur Reduzierung des CO²-Ausstoßes gesetzt.

 

Doch so wichtig Entscheidungen auf nationaler und internationaler Ebene sind, ambitionierte Klimaschutzziele sind ohne engagierte Kommunen nicht zu erreichen. Zwar ist ihr Anteil am gesamten Energieverbrauch im Vergleich zu den Sektoren Haushalte, Gewerbe, Handel, Industrie und Verkehr relativ klein. Die kommunale Bedeutung für die Umsetzung von CO²-Einsparzielen ist aber ungleich größer. 

 

Kommunen haben nicht nur als Verbraucher direkten Einfluss auf die CO²-Bilanz vor Ort. Als bürgernahe Ebene können sie Privathaushalte und Unternehmen für Beiträge zum Klimaschutz gewinnen und eine wichtige Vorbildfunktion ausüben.

 

Die Stadt Erkelenz hat sich bereits im Jahr 2011 dazu entschlossen, getreu dem Motto „Global denken, lokal handeln“ sich noch intensiver als bisher mit dem Thema Klimaschutz auseinanderzusetzen. Hierzu beauftragte der Rat die Verwaltung am 21.12.2011, am „European Energy Award“ (eea) teilzunehmen. Im Rahmen des eea wird das Thema Energie und Klimaschutz innerhalb der klassischen Verwaltungsbereiche betrachtet. Es werden Handlungsfelder abgedeckt, die durch die Stadt im Wesentlichen selbst beeinflusst werden können.

 

Aus klimaschutzpolitischen Erwägungen heraus ist auch die Einbeziehung der Sektoren Haushalte, Gewerbe und Industrie von besonderer Bedeutung, zumal diesen Sektoren – wie oben bereits erwähnt – ein maßgeblicher Anteil am CO²-Ausstoß zukommt.

 

Ein Maßnahmenvorschlag des vom Rat am 17.07.2013 verabschiedeten energiepolitischen Arbeitsprogramms ist daher die Erstellung eines integrierten, d.h. sektorenübergreifenden Klimaschutzkonzeptes. 

 

Ziel eines Klimaschutzkonzeptes ist es, die Expertise der Akteure vor Ort zu nutzen und zusammenzuführen, um hierdurch sektorübergreifend durch eine Bedarfsreduzierung, Effizienzsteigerung und einen verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien eine CO²-Reduzierung zu erreichen. Dabei sollen im Sinne einer lokalen Klimaschutzstrategie realistische Maßnahmenvorschläge erarbeitet werden, deren kurz-, mittel- und langfristige Umsetzung ökologisch und ökonomisch sinnvoll ist. Die Erstellung des integrierten Klimaschutzkonzeptes soll öffentlichkeitswirksam und unter Beteiligung von Entscheidungsträgern und Betroffenen erfolgen. Die Erstellung und Umsetzung von Klimaschutzkonzepten kann so auch positiv zur Imageförderung der Kommune genutzt werden.

 

Im Kreis Heinsberg haben bislang die Gemeinde Gangelt, die Städte Geilenkirchen, Hückelhoven und Wegberg ein integriertes Klimaschutzkonzept, die Stadt Heinsberg ein Teilkonzept für ihre Liegenschaften erstellt.

 

Konzepte allein reichen jedoch nicht aus. Es wird an dieser Stelle deutlich darauf hingewiesen, dass die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes nur dann Sinn macht, wenn auch die spätere Umsetzung politisch gewollt ist. Die Umsetzung wird naturgemäß personelle und finanzielle Ressourcen erfordern. Insbesondere wird die Maßnahmenkoordinierung und erforderliche Öffentlichkeitsarbeit zu den kommunalen Klimaschutzmaßnahmen nicht mit dem derzeit zur Verfügung stehenden Personal erledigt werden können. In welcher Höhe sich der personelle und finanzielle Bedarf bewegen wird, ist maßnahmenabhängig und kann zum heutigen Zeitpunkt nicht verlässlich prognostiziert werden. Mit Stand von heute werden die Finanzierung von Personalausgaben und ausgewählten investiven Klimaschutzmaßnahmen zumindest anteilig über die Förderrichtlinie des Bundes unterstützt.

 

Die Fraktionsvorsitzenden wurden bereits am 27.01.2014 in einer Info-Runde grundlegend zum Thema Klimaschutzkonzept informiert. Die Präsentation ist der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Sollten hierzu noch Fragen bestehen, steht die Verwaltung in der Ausschusssitzung für deren Beantwortung gerne zur Verfügung.

 

Für die Beantragung der Fördermittel gilt der Antragszeitraum 01.01. bis 30.04.2014. Bei entsprechender Beauftragung durch den Rat ist geplant, den Förderantrag bis zum 14.03.2014 zu stellen. Die Bearbeitungsdauer für den gestellten Förderantrag beträgt erfahrungsgemäß bis zu mehrere Monate. Erst nach Eingang des Förderbescheides kann ein Auftrag an ein entsprechendes Fachbüro vergeben werden. Es wird daher damit gerechnet, dass mit den Arbeiten frühestens ab dem 01.10.2014 begonnen werden kann. Die Konzepterstellung wird voraussichtlich zwölf Monate dauern.

 

Die verwaltungsinterne Projektsteuerung für die Konzepterstellung würde federführend durch das Büro des Verwaltungsvorstands in Person von Herrn Rolfs wahrgenommen.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„Die Verwaltung wird beauftragt, unter Inanspruchnahme der Förderung durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit ein integriertes Klimaschutzkonzept aufstellen zu lassen.“

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten für ein Klimaschutzkonzept belaufen sich voraussichtlich auf ca. 50.000 Euro. Die hierzu notwendigen finanziellen Mittel stehen unter dem Produktsachkonto 140100 529100 zur Verfügung. Bei positiver Förderzusage sind Fördermittel in Höhe von 65 % zu erwarten. Eine spätere und politisch noch zu beschließende Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes zieht Folgekosten nach sich, die zum jetzigen Zeitpunkt nicht beziffert werden können.


Anlage:

20140127_Präsentation_IKSK_Info-Runde.pdf

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 20140127_Präsentation_IKSK_Info-Runde (352 KB)