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Tatbestand: In seiner Sitzung am 17.09.2013 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. VI/1 „Bauxhof“, Erkelenz-Mitte, beschlossen und die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie den Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte zu beteiligen.
Die öffentliche Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit Amtsblatt Nr. 18 vom 27.09.2013 bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 15.10.2013 im Rathaus der Stadt Erkelenz durchgeführt. Seitens der Öffentlichkeit wurden während des Beteiligungsverfahrens keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen vorgetragen.
Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom 07.10.2013 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet. Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen.
Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte wurde mit Schreiben vom 07.10.2013 beteiligt.
In seiner Sitzung vom 15.10.2013 fasste der Bezirksausschuss folgenden Beschluss:
Beschluss (als Empfehlung an die Verwaltung): „Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte stimmt dem Bebauungsplan Nr. VI/1 „Bauxhof“ Klimaschutzsiedlung zu.“
Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen
Nach Beschluss des Rates der Stadt Erkelenz vom 18.12.2013 wurde der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. VI/1 „Bauxhof“, Erkelenz-Mitte, nach Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 24 vom 20.12.2013 in der Zeit vom 02.01.2014 bis 03.02.2014 öffentlich ausgelegt. Während der öffentlichen Auslegung wurden weder von der Öffentlichkeit noch von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen.
Der Bebauungsplan Nr. VI/1 „Bauxhof“, Erkelenz-Mitte soll in dieser Sitzung als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen werden.
Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch den Bebauungsplan werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.
Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): „Der Bebauungsplan Nr. VI/1 „Bauxhof“, Erkelenz-Mitte, wird hiermit gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.“ Finanzielle Auswirkungen: Die Realisierung des Bebauungsplanes hinsichtlich der Erschließung wird durch einen städtebaulichen Vertrag zwischen dem Erwerber der Grundstücke des Plangebietes und der Stadt Erkelenz sichergestellt. Die Kosten für gfs. erforderliche Straßenbaumaßnahmen im Bereich der bestehenden Roermonder Straße trägt die Stadt Erkelenz nach den gesetzlichen Bestimmungen. Anlage: Übersicht über den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. VI/1 „Bauxhof“, Erkelenz-Mitte
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