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Vorlage - A 61/274/2013  

 
 
Betreff: Gewährung eines Zuschusses an den Bürgerbeirat Borschemich und den Bürgerbeirat Immerath-Pesch-Lützerath für das Jahr 2013
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Entscheidung
06.11.2013 
28. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Der Rat der Stadt Erkelenz hat am 07.03.2001 die Bildung eines Bürgerbeirates Borschemich und eines Bürgerbeirates Immerath, Lützerath, Pesch beschlossen, damit die Beteiligung der von der Umsiedlung betroffenen Bürgerinnen und Bürger auf lokaler Ebene gewährleistet ist.

 

Die Zuschüsse sollen für anfallende Sachmittel der Bürgerbeiräte, wie beispielsweise Telefon-, Fax-, Porto-, Kopier-, Verteiler-, Getränkekosten etc. gewährt werden, die für die Erfüllung der Aufgaben der Beiräte notwendig sind. Die Gewährung der Zuschüsse erfolgt gegen Verwendungsnachweis. Anhand der eingereichten Nachweise der letzten Jahre ist zu erkennen, dass die gewährten Mittel mehr als auskömmlich sind.

Die Verwaltung schlägt daher, wie in den letzten Jahren vor, gemäß Anzahl der Bürgerbeiratsmitglieder – Borschemich neun Mitglieder – Immerath-Pesch-Lützerath dreizehn Mitglieder – folgende Zuschüsse zu gewähren:

 

Borschemich                                                        600,00 EURO

Immerath-Pesch-Lützerath                            900,00 EURO

 


Beschlussentwurf:

„Dem Bürgerbeirat Borschemich wird ein Zuschuss für das Jahr 2013 in Höhe von 600,00 EURO für anfallende Sachmittel, wie Telefon-, Fax-, Porto-, Kopier-, Vertei-ler-, Getränkekosten, die für die Ausgestaltung der gemeinsamen Umsiedlung anfallen, gewährt. Die Gewährung erfolgt gegen Verwendungsnachweis.

 

Dem Bürgerbeirat Immerath-Pesch-Lützerath wird ein Zuschuss für das Jahr 2013 in Höhe von 900,00 EURO für anfallende Sachmittel, wie Telefon-, Fax-, Porto-, Ko-pier-, Verteiler-, Getränkekosten, die für die Ausgestaltung der gemeinsamen Umsiedlung anfallen, gewährt. Die Gewährung erfolgt gegen Verwendungsnachweis.“

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die Gesamtkosten belaufen sich auf 1.500,00 EURO.