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Tatbestand: Im Bereich des Bebauungsplan XIX/3 „Gewerbe- und Industriepark Commerden (GIPCO)“, Erkelenz-Mitte, sollen zusätzliche Grundstücke durch einen Stich nördlich der Luxemburger Straße erschlossen werden. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte hat in seiner Sitzung am 09.09.2013 über die Benennung dieses Stiches beraten. Er schlägt vor, diesem den Namen ______________________________ zu geben. Die zu benennende Fläche ist in dem der Beschlussvorlage als Anlage beigefügten Plan, schraffiert dargestellt. Die Verwaltung schlägt vor, der Empfehlung des Bezirksausschusses zu entsprechen.
Gemäß § 3 Absatz 5 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Erkelenz vom 16.04.2008 entscheidet der Hauptausschuss auf Vorschlag der Bezirksausschüsse über die Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen in eigener Zuständigkeit. Beschlussentwurf: „Der im Bebauungsplan XIX/3 „Gewerbe- und Industriepark Commerden (GIPCO)“, Erkelenz-Mitte geplante Stich nördlich der Luxemburger Straße erhält den Namen __________________________. Die zu benennende Fläche ist in der dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügten Plan schraffiert dargestellt.“ Finanzielle Auswirkungen: Kosten für die Anschaffung und Montage der Beschilderung durch den Baubetriebshof.
Anlage: Liegenschaftskarte M 1:1000 (vergrößert)
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