Bürgerinformationssystem

Vorlage - A 40/252/2013  

 
 
Betreff: Einführung des "Gemeinsamen Unterrichts" an der Gemeinschaftsgrundschule Nysterbachschule, Lövenich
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Bildung und Sport   
Beratungsfolge:
Schulausschuss Vorberatung
12.09.2013 
5. Sitzung des Schulausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Entscheidung
18.09.2013 
27. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Mit Schreiben vom 25.04.2013 schlägt das Schulamt für den Kreis Heinsberg vor, an der Nysterbachschule, Gemeinschaftsgrundschule der Stadt Erkelenz in Lövenich, ab dem Schuljahr 2013/2014 den Gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf (GU) einzurichten.

 

Hierzu wird die erforderliche Zustimmung des Schulträgers gemäß § 20 Abs. 7 des Schulgesetzes NRW (SchulG) erbeten.

 

Der Vorschlag basiert auf schulamtsinternen Abstimmungen und einem Austausch des Schulamtes für den Kreis Heinsberg mit den Schulleitungen der Erkelenzer Grundschulen.

 

Gemäß § 20 Abs. 7 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) vom 15.02.2005 in der derzeit geltenden Fassung (GV NRW S. 102) kann die Schulaufsichtsbehörde mit Zustimmung des Schulträgers den Gemeinsamen Unterricht an einer allgemeinen Schule einrichten, wenn die Schule dafür personell und sachlich ausgestattet ist.

Die personelle Ausstattung fällt in den Zuständigkeitsbereich des Schulamtes für den Kreis Heinsberg. Mit Schreiben vom 10.06.2013 bestätigt die Nysterbachschule, dass die notwendigen sachlichen Voraussetzungen gegeben sind.

 

Im Gemeinsamen Unterricht lernen Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf zusammen mit Kindern und Jugendlichen ohne sonderpädagogischen Förderbedarf in einer allgemeinen Schule. Hierzu erhält die Lehrkraft der allgemeinen Schule Unterstützung durch eine Lehrkraft für Sonderpädagogik. Beide erstellen gemeinsam einen individuellen Förderplan für die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Sie unterrichten zeitweise zusammen in der Klasse und überprüfen regelmäßig die Lernfortschritte der Kinder und Jugendlichen.

 

Derzeit ist der Gemeinsame Unterricht in Erkelenz nur in der Franziskusschule eingerichtet. Hier sind die vorhandenen Aufnahmekapazitäten erschöpft, so dass heute bereits Kinder aus Erkelenz im GU in der Nachbarstadt Wegberg unterrichtet werden müssen. Der Standort Lövenich stellt eine sinnvolle Ergänzung des GU in Erkelenz dar.

 

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die erforderliche Zustimmung zur Absicht des Schulamtes für den Kreis Heinsberg, den GU an der Nysterbachschule in Lövenich einzurichten, zu erteilen.

 

Hinzuweisen ist auf die anstehenden Änderungen durch das 9. Schulrechtänderungsgesetz bzw. der noch nicht vorliegenden Verwaltungsvorschriften, in denen die Regelungen für  den gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne Förderbedarf im Primarbereich neu definiert werden.

 

 


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss):

„Die Stadt Erkelenz erteilt gemäß § 20 Abs. 7 des Schulgesetzes NRW dem Schulamt für den Kreis Heinsberg die Zustimmung zur Einrichtung des Gemeinsamen Unterrichtes an der GGS Nysterbachschule, Lövenich, Dingbuchenweg 9, 41812 Erkelenz, zum nächstmöglichen Zeitpunkt.


Finanzielle Auswirkungen:

keine