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Tatbestand: Am 02.07.2013 erhielt die Stadtverwaltung den Antrag einer Schülerin des Cornelius-Burgh-Gymnasiums auf Bezuschussung einer Fahrt nach Saint-James. Die Schülerin erstellte im Rahmen des Projektes „CertiLingua“ eine Projektarbeit zum Thema Städtepartnerschaft und Völkerverständigung. Zu diesem Zweck reiste sie für drei Tage nach Saint-James, um vor Ort Befragungen durchzuführen.
Die Reisekosten beliefen sich auf 396,36 Euro, wovon das Cornelius-Burgh-Gymnasium bereits einen Anteil von 200,00 Euro übernommen hat.
In der Richtlinie über die Zuschussgewährung bei Fahrten nach bzw. Besuchen aus der Partnerstadt Saint-James und der Freundschaftsstadt Bad Windsheim ist lediglich eine Förderung von Gruppenveranstaltungen vorgesehen. Somit käme eine Bezuschussung der Fahrt, die die Schülerin allein durchgeführt hat, nicht in Betracht.
Da jedoch gemäß § 16 der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Erkelenz die Zuschussgewährung in der Kompetenz des Partnerschaftskomitees liegt, könnte dem vorliegenden Antrag ausnahmsweise stattgegeben und ein Zuschuss gewährt werden. Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):
Finanzielle Auswirkungen:
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