Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Über die Sitzungen des Wahlausschusses sind Sitzungsniederschriften zu erstellen. Hierzu ist ein Schriftführer/eine Schriftführerin zu bestellen. Für den Verhinderungsfall sollte gleichzeitig ein Vertreter/eine Vertreterin benannt werden.
Der Wahlleiter macht hierzu einen entsprechenden Vorschlag. Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit): „1. Zum Schriftführer des Wahlausschusses wird hiermit Stadtoberamtsrat Hans Bongartz bestellt.
2. Als Vertreter wird Stadtinspektor z. A. Simon Häusler berufen.“ Finanzielle Auswirkungen: Keine
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