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Tatbestand: Die Jugendfeuerwehr der Stadt Erkelenz beantragt, für die Ferienfahrt nach Bad Windsheim in der Zeit vom 21.10.2013 bis 25.10.2013 einen Zuschuss aus Partnerschaftsmitteln zu gewähren.
Gemäß Zuschussrichtlinien beträgt der Fördersatz für Fahrten nach Bad Windsheim für Jugendliche (bis 18 Jahre) 31,00 Euro je Teilnehmer und für Erwachsene (über 18 Jahre) 16,00 Euro je Teilnehmer. Die zu bezuschussende Teilnehmerzahl je Maßnahme ist auf 30 Personen begrenzt. Demnach ergibt sich folgende Zuschussberechnung:
Die Verwaltung schlägt vor, den Zuschuss gemäß Richtlinien zu gewähren. Die zweckentsprechende Verwendung der Mittel ist nachzuweisen. Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit): „Der Jugendfeuerwehr der Stadt Erkelenz wird für die Fahrt nach Bad Windsheim in der Zeit vom 21.10.2013 bis 25.10.2013 ein Zuschuss in Höhe von maximal 930,00 Euro gewährt.
Die zweckentsprechende Verwendung der Mittel ist nachzuweisen.“ Finanzielle Auswirkungen: Die Gesamtkosten betragen maximal 930,00 Euro und stehen im Haushaltsplan unter Produktsachkonto 011500.531800 zur Verfügung.
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