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Vorlage - A 20/258/2013  

 
 
Betreff: Zuleitung des Jahresabschlussentwurfes 2012 gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
08.05.2013 
22. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Die Sitzungsvorlage wird spätestens am Montag, dem 06

Tatbestand:

Der Entwurf des Jahresabschlusses für das abgelaufene Haushaltsjahr 2012 wurde gemäß § 95 Abs. 3 GO NW am 02. Mai 2013 vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt. Nach § 95 Abs. 3 GO NW leitet hiermit der Bürgermeister den von ihm bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses formgerecht dem Rat zur Feststellung zu. Aufgrund der noch immer sehr umfangreichen Arbeiten und der Komplexität des Gesamtthemas, konnte auch in diesem Jahr keine fristgerechte Zuleitung nach § 95 (3) Satz 2 GO NW erfolgen. Danach hätte die Zuleitung bis spätestens zum 31. März 2013 erfolgen müssen. Auf der anderen Seite kann auch in diesem Jahr darauf verwiesen werden, dass der zugeleitete Jahresabschluss 2012 wieder einmal einer der ersten Jahresabschlüsse in ganz NRW ist.

 

Der Rat übergibt den Entwurf des Jahresabschlusses dem Rechnungsprüfungsausschuss. Dieser hat den Jahresabschluss nach § 101 GO NW zu prüfen und bedient sich zur Durchführung der Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes.

 

Zum Zahlenwerk des Jahresabschluss ist auszuführen:

 

Aufwendungen von insgesamt 88.983.110,17 € stehen Erträge von 85.872.650,37 € gegenüber. Das Jahresergebnis beträgt demnach – 3.110.459,80 €. Zum Ausgleich dieses Defizites ist eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage notwendig (Hinsichtlich des Bestandes und der Entwicklung  der Ausgleichsrücklage zum 31.12.2012 wird auf die letzten 3 Absätze der Sitzungsvorlage verwiesen.).

 

Die Gesamtergebnisplanung mit einem prognostizierten Jahresergebnis von – 5.013.900 € hat sich also mit einem Jahresergebnis von – 3.110.459,80 € (Jahresergebnis des Vorjahres: - 5.608.610,73 €) in der Geschäftsabwicklung um 1.903.440,20 € verbessert.

 

Dieses Ergebnis ermittelt sich aus der Addition bzw. Subtraktion von erhöhten ordentlichen Erträgen, erhöhten ordentlichen Aufwendungen sowie Verbesserungen im Finanzergebnis. Die genauen Zahlen können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:

 

 

Bezeichnung

Haushaltsansatz

Ist-Ergebnis

+/-

Summe der ordentlichen Erträge

77.795.876,00 €

80.034.475,52

2.238.599,52 €

Summe der ordentl. Aufwendungen

-86.920.646,00 €

-87.830.029,13

-909.383,13

Finanzergebnis

4.110.870,00 €

4.685.093,81 €

574.223,81 €

Jahresergebnis

-5.013.900,00 €

-3.110.459,80 €

1.903.440,20 €

 

Bei den ordentlichen Aufwendungen schließen die Hauptaufwandsarten  „Transferaufwendungen“ bei einem geplanten Volumen von ca. 33,4  Mio. € mit Erhöhungen von 593 T€ (=+ 1,8%) und die „Personal- und Versorgungsaufwendungen“ bei einem geplanten Volumen von 21,2 Mio. € mit  einem Mehraufwand von 262 T€ (= + 1,2 %) ab. Aufwandsreduzierungen und Aufwandserhöhungen bei anderen Haushaltspositionen, Rückstellungsbildungen sowie ergebnisneutrale buchungstechnische Anpassungen an die aktuelle Rechtslage führen bei den Aufwendungen in 2012 lediglich zu einer Erhöhung von 1,05 % des Rechnungsergebnisses im Vergleich zum geplanten Haushaltsvolumen.

Bei den ordentlichen Erträgen können erfreulicherweise Ertragsverbesserungen von nahezu 2,2 Mio. € festgestellt werden. Hier führen insbesondere Mehrerträge bei der Vergnügungssteuer (+231 T€), den Zuwendungen (+ 527 T€), den „privatrechtlichen Leistungsentgelten“ (+175 T€), den „Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen“ (+705 T€) sowie den „sonstigen ordentlichen Erträgen“ (+471 T€) zu diesem guten Ergebnis. Gleichzeitig ist erfreulicherweise festzustellen, dass bei den Hauptertragsarten unseres Haushalts, der Gewerbesteuer, der Grundsteuer A und B, den Anteilen an der Einkommensteuer und den  allgemeinen Zuweisungen im Rahmen des Finanzausgleichs insgesamt eine Punktladung des Ergebnisses im Vergleich zur Planung festzustellen ist. Nur so konnte dieses gute Ergebnis bei der Summe der ordentlichen Erträge erzielt werden.

 

Im Finanzergebnis ist ebenfalls eine Verbesserung gegenüber der Planung festzustellen. Diese beträgt 574 T€ und setzt sich aus 294 T€ Aufwandseinsparungen bei den „Zinsen und sonstigen Finanzaufwendungen“ sowie aus Mehrerträgen von 280 T€, insbesondere bei den „Gewinnanteilen von den verbundenen Unternehmen und Beteiligungen“, zusammen.

 

Unter dem Strich kann in der Ergebnisrechnung 2012 eine erfreuliche Verbesserung von ca. 1,9 Mio. € gegenüber der Planung festgestellt werden, die aber bei einem Minus von ca. 3,1 Mio. € keinesfalls zufriedenstellend sein kann.

 

In der Gesamtfinanzrechnung verbesserte sich der Bestand an eigenen Finanzmitteln gegenüber  der Planung um 1.929.152,53 €. Der Saldo aus der lfd. Verwaltungstätigkeit verbesserte sich dabei um 5.106.145,37 €, der Saldo aus der Investitionstätigkeit um 5.852.704,60 €, während sich der Saldo aus Finanzierungstätigkeit um 9.029.697,44 € verschlechterte. Unter Berücksichtigung der Mittelveränderungen beim Städt. Abwasserbetrieb und den „fremden Finanzmitteln“ ergeben sich dadurch zum 31.12.2012 in der Bilanz aufzuführende liquide Mittel von 2.356.590,53 € (Vorjahr: 575.066,97 €).

 

Auf der Aktivseite der Bilanz ist das Vermögen der Stadt Erkelenz ausgewiesen, das sich zum 31.12.2012 auf 407.787.600,33 € (Vorjahr: 411.447.809,08 €) beläuft. Es hat sich somit im Jahre 2012 um 3.660.208,75 € vermindert. Die Passivseite umfasst das Eigenkapital einschl. der Sonderposten, die Rückstellungen, die Verbindlichkeiten und die passiven Rechnungsabgrenzungsposten. Das Eigenkapital einschl. der Sonderposten hat sich um 1.277.679,29 € erhöht auf 323.447.399,47 €. Die Rückstellungen stiegen um 2.557.565,83 € auf 48.158.398,60 € und die Rechnungsabgrenzungsposten erhöhten sich um 726.279,86 €  auf 8.392.471,68 €. Die Verbindlichkeiten konnten erfreulicherweise um 8.221.733,73 € auf 27.789.330,58 € reduziert werden.

 

Neben diesen Veränderungen aus dem Geschäftsverlauf des Jahres 2012 eröffnet das zum 28.09.2012 verkündete 1. NKF Weiterentwicklungsgesetz (NKFWG) den Kommunen die Möglichkeit, zum 31.12.2012 rückwirkend Jahresüberschüsse der Jahre 2007 – 2011 der Ausgleichsrücklage zuzuführen.

 

Solche Jahresüberschüsse wurden in Erkelenz in den Jahren 2007 – 2009 erzielt. Dies bedeutet, dass die Ausgleichrücklage um insgesamt 7.822.725,81 € (Jahresüberschüsse 2007: 3.405.053,67 €; 2008: 2.748.703,34 €; 2009: 1.668.968,80 €) erhöht werden könnte und die Allgemeine Rücklage sich in der gleichen Höhe verringern würde. Es wird vorgeschlagen, diese Option zu ziehen und im Rahmen der Feststellung des Jahresabschlusses 2012 einen entsprechenden Beschluss zu fassen.

 

Der Bestand der Ausgleichsrücklage würde sich dadurch zum 31.12.2012 wie folgt verändern:

 

Bestand zum 31.12.2011:             

  6.760.581,72 €

 

Entnahme zum Ausgleich des

Jahresergebnisses 2012:

 

-3.110.459,80 €

 

Zuführung der Überschüsse             

der Jahre 2007 – 2009 nach

dem NKFWG                           

 

               

7.822.725,81€

 

Bestand der Ausgleichs-

rücklage zum 31.12.2012:             

 

 

11.472.847,73 €

 

Beschlssentwurf:

Beschlussentwurf:

„1.

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2012 ist vom Bürgermeister formgerecht zugeleitet worden.

 

2.

Zur Prüfung gemäß § 101 GO NW wird der Entwurf des Jahresabschlusses 2012 hiermit an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen, der sich zur Durchführung dieser Arbeiten des Rechnungsprüfungsamtes bedient (§ 101 (8) GO NW).“

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

Anlage:

Anlage:

Entwurf des Jahresabschlusses 2012 (wird unmittelbar dem Rechnungsprüfungsamt zugeleitet)