Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Seit dem Jahr 2007 wurden umfangreiche Bemühungen unternommen, um den zum 01.08.2013 eintretenden Rechtsanspruch für Kinder unter drei Jahren auf einen Betreuungsplatz erfüllen zu können. Im vorhandenen Bestand der Tageseinrichtungen für Kinder, in freier wie städtischer Trägerschaft, wurden durch aufwendige Umbaumaßnahmen zahlreiche U3 Plätze geschaffen. Für die Belegung dieser U3 Plätze müssen Regelgruppen in Gruppen für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren umgewandelt werden. Dies führt dazu, dass je nach Gruppenform pro Gruppe zwischen 4 und 11 Plätze für Kinder über drei Jahren nicht mehr zur Verfügung stehen.
Die folgende Tabelle zeigt, wie sich die Anzahl der Plätze in den als Beispiel angegebenen Einrichtungen bei Belegung mit Kindern unter drei Jahren verschieben werden.
Dabei ist zu beachten, dass die mit Fördermittel des Landes und/oder des Bundes geschaffenen U3 Plätze spätestens bis zum 01.8.2014 in Gänze dann auch vollständig zu belegen sind. Dies gilt auch für die noch zur U3 Betreuung umzuwandelnden städtischen Einrichtungen „Am Hagelkreuz und Adolf-Kolping-Hof“, die voraussichtlich zum 31.3.2014 für den U3 Bereich ertüchtigt sind.
Insgesamt hat dies zur Folge, dass sich die Anzahl der Plätze für Kinder über drei Jahren von 2013 zu 2014 um 153 Plätze reduzieren.
Laut Kindergartenbedarfsplan (Stand 04.10.2012) stehen im gesamten Stadtgebiet zum 01.08.2014 989 Plätze für 1156 Kinder über drei Jahren zur Verfügung. Dies bedeutet ein Fehlbedarf von 167 Plätzen. (In der Regel besuchen 100% der Ü3 Kinder einen Kindergarten). Allerdings hat die Stadt Erkelenz durch die Bereitstellung von Plätzen in der Tagespflege sowie in der Großtagespflege die Möglichkeit, das Betreuungsangebot zu erweitern. Besonders bemerkbar macht sich dieser Fehlbedarf in der Innenstadt. Dort leben zum 01.08.2014 561 Kinder. Für diese Kinder stehen lediglich 450 Plätze zur Verfügung. Um für das zum 01.08.2013 startende Kindergartenjahr genügend Plätze sowohl im U3- wie im Ü3 anbieten zu können, wurden im Wesentlichen drei Maßnahmen geplant, bzw. durchgeführt.
Diese Erhöhung kann aber nur eine vorübergehende Lösung sein, da die Gruppenräume nicht auf eine solche Anzahl von Kindern ausgelegt sind. Des Weiteren stellt die Überbelegung für die Mitarbeiterinnen eine Mehrbelastung dar. In diesem Zusammenhang ist den beiden Kirchen für ihre Bereitschaft, entsprechend zu verfahren, ein Dank auszusprechen.
Hierdurch konnte für die Betreuung der Kinder unter drei Jahren zum 01.08.2013 folgende Bedarfsdeckung erreicht werden:
Aus der o.g. Tabelle geht hervor, dass zum 01.08.2013 eine tatsächliche Versorgungsquote in Tageseinrichtungen bei 27,53 % und unter Einbeziehung der Tagespflege bei 37,40% liegt. Damit ist der vom Land vorgegebene Richtwert von 32% deutlich übertroffen.
Was eigentlich selbstverständlich ist, aber dennoch erwähnt werden sollte, ist die Tatsache, dass eine Vielzahl von Erzieherinnen für die U3 Betreuung durch Fortbildungen weiter qualifiziert wurden. Dies gilt ebenfalls für alle Kita-Leiterinnen.
Die geforderte U3 Betreuung ist dauerhaft ein hoher Kostenfaktor mit enormen Personalbedarf und eine fachliche Herausforderung für den Träger der Einrichtungen. Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit): „Der Ausschuss nimmt Kenntnis.“ Finanzielle Auswirkungen: Die Mittel sind in den jeweiligen Haushalten seit 2007 mit berücksichtigt, bzw. werden in den folgenden Jahren eingestellt.
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