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Vorlage - A 51/023/2005  

 
 
Betreff: Anlegung einer naturnahen Freizeitfläche mit Spielelementen im Baumschulpark Mennekrath
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
15.06.2005 
2. Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Der Bau- und Werksausschuss der Stadt Erkelenz hat in seiner Sitzung am 05.06.2003 beschlossen, das Gelände der ehemaligen Baumschule Gerards als ökologische Ausgleichsflächen zu erhalten und gleichzeitig so zu gestalten, dass es der extensiven Naherholung dient.

 

Inzwischen sind erste Schritte zur Umgestaltung des so genannten „Baumschulparkes Mennekrath“ auf der Grundlage des vorgenannten Beschlusses des Bau- und Werksausschusses umgesetzt worden. Hierzu zählen das Auslichten des zu dichten Gehölzbestandes sowie der Ausbau des Wegenetzes in wassergebundener Decke. Der Bau- und Werksausschuss hat ebenfalls beschlossen, einen Baumlehrpfad anzulegen sowie eine naturnahe Freizeitfläche mit Spielmöglichkeiten zu errichten. Der Ausbau und die sonstigen Umgestaltungsmaßnahmen sollten abschnittsweise entsprechend den bereits gestellten Haushaltsmitteln erfolgen.

 

Aufgrund des bisherigen Fortschritts der Umgestaltungsmaßnahmen wurden in der Zwischenzeit erste Überlegungen zur Gestaltung der naturnahen Freizeitfläche mit Spielmöglichkeiten angestellt. Hierzu wurde durch externe Fachkräfte ein Modell erstellt, das eine mögliche Gestaltungsvariante der Freizeitfläche darstellt. Dieses Modell soll in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 15.06.2005 vorgestellt werden.

 

Beschlussentwurf:

Beschlussentwurf:

„Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen zur Anlegung einer naturnahen Freizeitfläche mit Spielelementen zur Kenntnis.

 

Die Umsetzung soll ggf. abschnittsweise, entsprechend den bereitgestellten Haushaltsmitteln, unter Federführung des Grünflächenamtes erfolgen. Nach Fertigstellung soll der Spielbereich in die Zuständigkeit des Jugendamtes gegeben werden.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Die Anlegung der naturnahen Freizeitfläche mit Spielelementen kann nur abschnittsweise im Rahmen der Gesamtkonzeption „Baumschulpark Mennekrath“ unter Federführung des Grünflächenamtes entsprechend den dort für den Baumschulpark Mennekrath bereitgestellten Haushaltsmitteln erfolgen. Zusätzliche Haushaltsmittel stehen beim Jugendamt der Stadt Erkelenz nicht zur Verfügung.

 

Anlage:

Anlage:

keine