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Tatbestand: Der Bebauungsplan „Oerather Mühlenfeld Süd“ in Erkelenz-Mitte sieht neue Straßen(-teile) vor, die zum Einen das Baugebiet Oerather Mühlenfeld von der L 227 erreichen lassen und zum Anderen neue Baugrundstücke erschließen. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte hat sich in seiner Sitzung am 25.10.2012 in Anlehnung an die bisherige Straßennamensgebung im Baugebiet Oerather Mühlenfeld dafür ausgesprochen, diese Straßenflächen, die in der als Anlage beigefügten Karte zum Bebauungsplan mit Ziffer 1 bis 3 gekennzeichnet sind, folgende Namen zu beschließen:
Ziffer 1: Viersener Allee Ziffer 2: Xantener Allee Ziffer 3: Walbecker Straße
Die Verwaltung schlägt vor, der Empfehlung des Bezirksausschusses zu entsprechen.
Gemäß § 3 Absatz 5 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Erkelenz vom 16.04.2008 entscheidet der Hauptausschuss auf Vorschlag der Bezirksausschüsse über die Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen in eigener Zuständigkeit. Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit): „Die in der dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügten Karte zum Bebauungsplan „Oerather Mühlenfeld Süd“ mit Ziffer 1 bis 3 dargestellten Straßenflächen erhalten folgende Namen: Ziffer 1: Viersener Allee Ziffer 2: Xantener Allee Ziffer 3: Walbecker Straße.“ Finanzielle Auswirkungen: Kosten für die Anschaffung und Montage der Beschilderung durch den Baubetriebshof. Anlage: Karte zum Bebauungsplan Oerather Mühlenfeld Süd
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