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Tatbestand: Am 13. November 2012 hat der Landtag des Landes NRW das 8. Schulrechtsänderungsgesetz beschlossen.
Hierdurch ergeben sich insbesondere für den Grundschulbereich gravierende Änderungen.
Die wichtigsten Änderungen sind:
a) Schulen mit weniger als 92 Schülerinnen und Schülern sind als Teilstandort zu führen. b) Die Mindestschülerzahl eines Standortes ist auf 46 Schülerinnen und Schüler festgelegt. c) Die Mindestschülerzahl je Eingangsklasse wird auf 15 herabgesetzt. d) Die maximale Schülerzahl je Eingangsklasse wird auf 29 festgelegt. e) Die Klassenbildung wird nicht mehr von den Schulen vorgenommen. Der Schulträger verteilt mögliche Klassen auf die einzelnen Schulen.
Hinsichtlich der Klassenbildung ist seitens der Landesregierung beabsichtigt, die im Gesetz beschlossene Regelung in einer Änderung der Verordnung zur Ausführung es § 93 Abs. 2 Schulgesetz NRW umzusetzen, die für das Frühjahr 2013 erwartet wird und bereits für das Schuljahr 2013/2014 gelten soll.
Es wird jedoch empfohlen, die Regelung zur Klassenbildung auf Schulträgerebene bereits jetzt umzusetzen.
Die Berechnung der einzurichtenden Eingangsklassen erfolgt auf folgender Grundlage:
Die Zahl aller einzuschulenden Schülerinnen und Schüler eines Jahrganges in einer Gemeinde wird durch die kommunale Klassenrichtzahl von 23 geteilt. Der sich hieraus ergebende Quotient wird auf-/abgerundet und der so ermittelte Wert ergibt die Anzahl der zu bildenden Klassen.
Bei insgesamt 382 Anmeldungen zu den städtischen Grundschulen ergibt sich eine Anzahl von 17 zu bildenden Eingangsklassen.
In Absprache mit den Grundschulleitungen ist folgende Eingangsklassenbildung beabsichtigt.
Teilstandort Houverath 1
Teilstandort Hetzerath 1
Vom Schulamt für den Kreis Heinsberg wurde bestätigt, dass diese Klassenbildungen den gesetzlichen Grundlagen entsprechen. Beschlussentwurf: „Für den Einschulungsjahrgang 2013/2014 werden an den Grundschulen der Stadt Erkelenz folgende Eingangsklassen gebildet:
1 Astrid-Lindgren-Schule 2 2. Franziskusschule 4 Teilstandort Houverath 1
Teilstandort Hetzerath 1
Finanzielle Auswirkungen: keine
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