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Vorlage - A 10/842/2013  

 
 
Betreff: Einrichtung eines Energieberatungsstützpunktes der Verbraucherzentrale im Rathaus
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
20.02.2013 
24. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
27.02.2013 
21. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage - Infoflyer_Energieberatung_GK  

Tatbestand:

Tatbestand:

Die Stadt Erkelenz nimmt seit Juni 2012 am European Energy Award® teil. Begonnen wurde dieser Qualitätsmanagementprozess zur Energie- und Klimaschutzarbeit mit einer umfangreichen Ist-Analyse zur Erfassung des aktuellen Bestands in den Handlungsbereichen Entwicklungsplanung/Raumordnung, Kommunale Gebäude und Anlagen, Ver- und Entsorgung, Mobilität, Interne Organisation und Kommunikation/Kooperation. Aus den gewonnenen Erkenntnissen der Ist-Analyse erarbeitet das in der Verwaltung gebildete Energieteam derzeit ein energiepolitisches Arbeitsprogramm mit Maßnahmenvorschlägen zur Verbesserung der Energie- und Klimaschutzarbeit. Das Ergebnis der Ist-Analyse und das energiepolitische Arbeitsprogramm wird der Politik bis Mitte des Jahres vorgestellt.

 

Einer der Maßnahmenvorschläge ist das Angebot einer Energieberatung für die Einwohner/-innen. Ein solches Angebot könnte seitens der Stadt in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW realisiert werden. Da die Nachfrage nach den Energieberatungsstützpunkten der Verbraucherzentrale steigt, soll dieser Maßnahmenvorschlag vorgezogen und außerhalb des energiepolitischen Arbeitsprogramms beraten und entschieden werden.

 

Trotz sinkenden Energieverbrauchs in den deutschen Privathaushalten sind diese immer noch für rund ein Drittel des Energieverbrauchs in Deutschland verantwortlich. Nicht nur aus klimapolitischen, sondern insbesondere aus finanziellen Gründen sind Privathaushalte bestrebt, den Energieverbrauch in den eigenen vier Wänden weiter zu reduzieren. Dabei stellen die regelmäßig eintretenden gesetzlichen Neuregelungen (z.B. EnEV) zum Thema Energie den Verbraucher aber auch oftmals vor große Herausforderungen.

 

Die Verbraucherzentrale NRW bietet in ihren eigenen Beratungsstellen, aber auch in sogenannten Energieberatungsstützpunkten persönliche Energieberatungen zu den Themen erneuerbare Energien, baulicher Wärmeschutz, Haustechnik, Stromverbrauch usw. an. Die Beratungen werden für den Verbraucher kostengünstig angeboten, da das Beratungsangebot vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) gefördert wird. Der Eigenanteil der Verbraucher für eine halbstündige Beratung beträgt lediglich fünf Euro. Einkommensschwache Haushalte erhalten die Beratung kostenfrei.

Für die Energieberatung würde ein fester Tag und Uhrzeiten vereinbart, z.B. jeder 1. Donnerstag im Monat von 14 bis 18 Uhr. Eine Ausweitung des Angebotes ist bei entsprechender Nachfrage und in Abstimmung mit dem Energieberater möglich. Zur Vermeidung von Wartezeiten können die Beratungen am jeweiligen Beratungstag nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung in Anspruch genommen werden. Das Angebot ist nicht nur auf Erkelenzer Einwohner/-innen beschränkt, sondern muss auch für Einwohner/-innen umliegender Städte und Gemeinden offen sein.

 

Seitens der Verwaltung wird ein Beratungsplatz in geeigneten Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt, eine Telefonnummer zur Terminvergabe veröffentlicht und die Terminvereinbarungen sowie die Bekanntmachung des Angebotes übernommen. Die durch die Terminvereinbarung entstehenden Personalkosten sind nur geringfügig.

Die Aufgabe der Energieberater der Verbraucherzentrale ist die anbieterneutrale Beratung privater Verbraucher im persönlichen Gespräch in den Räumen des Stützpunktes. Die Berater übernehmen alle anderen mit der Beratung verbundenen administrativen Aufgaben, wie z.B. die Führung einer Statistik, Einnahme der Gelder usw.

 

Im Kreis Heinsberg verfügt bislang nur die Stadt Geilenkirchen über einen solchen Energieberatungsstützpunkt, der an jedem zweiten und vierten Dienstag im Monat nachmittags besetzt ist. Nach Rücksprache mit der Stadt Geilenkirchen wird das Angebot regelmäßig gut nachgefragt. Der Infoflyer für Geilenkirchen ist zur Kenntnis beigefügt. Politische Anträge zur Einrichtung eines Energieberatungsstützpunktes liegen nach Recherchen der Verwaltung in Hückelhoven und beim Kreis Heinsberg vor.

 

Die Einrichtung eines Energieberatungsstützpunktes im Rathaus Erkelenz stellt nach Ansicht der Verwaltung eine für die Einwohner/-innen überaus kostengünstige, wohnortnahe und insbesondere anbieterneutrale Möglichkeit der Energieberatung dar. Die Stadt kann hierdurch ihre Dienstleistungen im Bereich Energie/Klimaschutz nahezu kostenneutral erweitern und den Einwohner/-innen einen Anreiz geben, sich über energie- und damit CO2-einsparende Maßnahmen zu informieren. Die Verwaltung schlägt daher vor, der Einrichtung eines Energieberatungsstützpunktes zuzustimmen.

Beschlussentwurf (als Empfehlung für den Rat):

Beschlussentwurf (als Empfehlung für den Rat):

„Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Abstimmungen mit der Verbraucherzentrale NRW vorzunehmen, um einen Energieberatungsstützpunkt im Rathaus einzurichten.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Geringfügige Personalkosten für die telefonischen Terminvereinbarungen.

Anlage:

Anlage:

Infoflyer_Energieberatung_GK.pdf

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage - Infoflyer_Energieberatung_GK (729 KB)