Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Die Zuschüsse sollen für anfallende Sachmittel der Bürgerbeiräte, wie beispielsweise Telefon-, Fax-, Porto-, Kopier-, Verteiler-, Getränkekosten etc. gewährt werden, die für die Erfüllung der Aufgaben der Beiräte notwendig sind. Die Gewährung der Zuschüsse erfolgt gegen Verwendungsnachweis. Anhand der eingereichten Nachweise der letzten Jahre ist zu erkennen, dass die gewährten Mittel mehr als auskömmlich sind. Die Verwaltung schlägt daher, wie in den letzten Jahren vor, gemäß Anzahl der Bürgerbeiratsmitglieder – Borschemich neun Mitglieder – Immerath-Pesch-Lützerath dreizehn Mitglieder – folgende Zuschüsse zu gewähren:
Borschemich 600,00 EURO Immerath-Pesch-Lützerath 900,00 EURO Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit): „Dem Bürgerbeirat Borschemich wird ein Zuschuss für das Jahr 2012 in Höhe von 600,00 EURO für anfallende Sachmittel, wie Telefon-, Fax-, Porto-, Kopier-, Verteiler-, Getränkekosten, die für die Ausgestaltung der gemeinsamen Umsiedlung anfallen, gewährt. Die Gewährung erfolgt gegen Verwendungsnachweis.
Dem Bürgerbeirat Immerath-Pesch-Lützerath wird ein Zuschuss für das Jahr 2012 in Höhe von 900,00 EURO für anfallende Sachmittel, wie Telefon-, Fax-, Porto-, Kopier-, Verteiler-, Getränkekosten, die für die Ausgestaltung der gemeinsamen Umsiedlung anfallen, gewährt. Die Gewährung erfolgt gegen Verwendungsnachweis.“ Finanzielle Auswirkungen: Die Gesamtkosten belaufen sich auf 1.500,00 EURO.
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