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Vorlage - A 61/250/2012  

 
 
Betreff: Gewährung eines Zuschusses an den Bürgerbeirat Borschemich und den Bürgerbeirat Immerath-Pesch-Lützerath für das Jahr 2012
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Entscheidung
12.12.2012 
23. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Die Zuschüsse sollen für anfallende Sachmittel der Bürgerbeiräte, wie beispielsweise Telefon-, Fax-, Porto-, Kopier-, Verteiler-, Getränkekosten etc. gewährt werden, die für die Erfüllung der Aufgaben der Beiräte notwendig sind. Die Gewährung der Zuschüsse erfolgt gegen Verwendungsnachweis. Anhand der eingereichten Nachweise der letzten Jahre ist zu erkennen, dass die gewährten Mittel mehr als auskömmlich sind.

Die Verwaltung schlägt daher, wie in den letzten Jahren vor, gemäß Anzahl der Bürgerbeiratsmitglieder – Borschemich neun Mitglieder – Immerath-Pesch-Lützerath dreizehn Mitglieder – folgende Zuschüsse zu gewähren:

 

Borschemich                                                        600,00 EURO

Immerath-Pesch-Lützerath                            900,00 EURO

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„Dem Bürgerbeirat Borschemich wird ein Zuschuss für das Jahr 2012 in Höhe von 600,00 EURO für anfallende Sachmittel, wie Telefon-, Fax-, Porto-, Kopier-, Verteiler-, Getränkekosten, die für die Ausgestaltung der gemeinsamen Umsiedlung anfallen, gewährt. Die Gewährung erfolgt gegen Verwendungsnachweis.

 

Dem Bürgerbeirat Immerath-Pesch-Lützerath wird ein Zuschuss für das Jahr 2012 in Höhe von 900,00 EURO für anfallende Sachmittel, wie Telefon-, Fax-, Porto-, Kopier-, Verteiler-, Getränkekosten, die für die Ausgestaltung der gemeinsamen Umsiedlung anfallen, gewährt. Die Gewährung erfolgt gegen Verwendungsnachweis.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Die Gesamtkosten belaufen sich auf 1.500,00 EURO.