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Vorlage - A 10/805/2012  

 
 
Betreff: Besetzung der Ausschüsse und Gremien
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
14.11.2012 
19. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Fraktionsvorsitzender Krahe hat per E-Mail am 07

Tatbestand:

Herr Franz Hartmann, Gerderath, ist Ende Oktober 2012 verstorben. Herr Hartmann war bis dato für die FDP-Stadtratsfraktion in folgenden Ratsausschüssen und Ratsgremien tätig:

 

1.     sachkundiger Bürger (SkB) im Bezirksausschuss (BZA) Gerderath;

2.     stellv. SkB im Seniorenausschuss;

3.     SkB im Partnerschaftskomitee.

 

Die vorschlagsberechtigte FDP-Fraktion (vgl. zum Vorschlagsrecht § 50 Abs. 3 Satz 7 Gemeindeordnung NRW) hat per E-Mail im Laufe des 12.11.2012 dem Bürgermeister hierzu folgende Nachbesetzungsvorschläge eingereicht:

 

1.     für den ordentlichen Sitz im BZA Gerderath: Herr Peter Echterhoff, An der Wolfskaul 61 A, 41812 Erkelenz;

2.     als Verhinderungsvertreter für den Sitz im Seniorenausschuss: Herr Peter Echterhoff, An der Wolfskaul 61 A, 41812 Erkelenz;

3.     für den ordentlichen Sitz im Partnerschaftskomitee: Herr Matthias Münster, Heinrich-Clemens- Weg 6, 41812 Erkelenz.

 

Beide vorgeschlagene Personen, sowohl Ehrenratsherr Münster als auch Herr Echterhoff, erfüllen die gemäß Kommunalwahlgesetz erforderlichen passiven Wahlrechtsvoraussetzungen. Wahlrechtsausschlüsse liegen nicht vor.

 

Darüber hinaus erfüllt Herr Echterhoff die besondere gemäß Hauptsatzung zwingend geforderte Voraussetzung bezüglich des Wohnsitzes zur Mitgliedschaft im BZA Gerderath, da er im Stadtbezirk Gerderath seine einzige bzw. seine Hauptwohnung innehat (vgl. § 12 Abs. 3 Hauptsatzung der Stadt Erkelenz).

 

Zuständig für die Beschlussfassung über die Ausschuss- und Gremienbesetzungen einschließlich der Nachbesetzungen ist der Rat (§ 41 Abs. 1 Buchstabe b Gemeindeordnung NRW).

 

Wahlen erfolgen, wenn dem kein Ratsmitglied widerspricht, durch offene Abstimmung (vgl. § 50 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung NRW).

 

Die Verwaltung empfiehlt, da alle rechtlichen Rahmenbedingungen erfüllt sind, den Wahlvorschlägen der FDP-Stadtratsfraktion durch Wahlbeschluss zu entsprechen.

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„Der Rat der Stadt Erkelenz beschließt hiermit die nachfolgend aufgelisteten Nachbesetzungen in den Ausschüssen und Gremien:

 

1.     Als sachkundiger Bürger (SkB) wird Herr Peter Echterhoff, An der Wolfskaul 61 A, Erkelenz anstelle des verstorbenen SkB Franz Hartmann in den Bezirksausschuss Gerderath bestellt;

2.     zur Vertretung der beiden SkB der FDP-Stadtratsfraktion im Seniorenausschuss wird anstelle des verstorbenen stellv. SkB Franz Hartmann Herr Peter Echterhoff, An der Wolfskaul 61 A, Erkelenz, als deren Verhinderungsvertreter (stellv. SkB) bestellt;

3.     als SkB wird Herr Matthias Münster, Heinrich-Clemens-Weg 6, Erkelenz anstelle des verstorbenen SkB Franz Hartmann in das Partnerschaftskomitee bestellt.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.