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Vorlage - A 20/243/2012  

 
 
Betreff: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Refinanzierung der Aufwendungen für die Gewässerunterhaltung vom 29.01.2012
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
31.10.2012 
22. Sitzung des Hauptausschusses zurückgestellt   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
14.11.2012 
19. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen

Tatbestand:

Tatbestand:

In der Sitzung des Hauptausschusses am 19.09.2012 bzw. des Rates am 26.09.2012 wurde der o.a. Tagesordnungspunkt abgesetzt. Gleichzeitig wurde darum gebeten, die Beschlussvorlage in der nächsten Sitzungsperiode wieder auf die Tagesordnung zu setzen. Diesem Wunsch wird mit der nachfolgenden Vorlage Rechnung getragen:

 

Mit Schreiben vom 29.01.2012 beantragt die Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“:

 

 

„Die Stadt Erkelenz legt den nach § 92 Absatz 1 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen umlagefähigen Aufwand, der ihr durch Heranziehung zu dem Unterhaltungsaufwand der Verbände gem. § 1 entsteht, als Gebühren nach §§ 6 und 7 des Kommunalabgabegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in der zurzeit geltenden Fassung um. Die Verwaltung wird mit der Ausarbeitung eines Entwurfes einer entsprechenden Satzung, welche die zu dieser Frage umfangreiche Rechtsprechung berücksichtigt, beauftragt. Der auf versiegelte kanalisierte Flächen entfallende Anteil am Unterhaltungsaufwand wird über die Kanalbenutzungsgebühr für Regenwasser erhoben. Der auf die übrigen Flächen entfallende Unterhaltungsaufwand soll dabei nach der Größe der Grundstücksflächen veranlagt werden. Der Gebührensatz wird jährlich durch besondere Satzung festgelegt.“

 

Das Landeswassergesetz sieht im § 92 Absatz 1 vor, dass die Aufwendungen für die Gewässerunterhaltung grundsätzlich durch Umlegung auf die Erschwerer und die Grundstückseigentümer im  sogenannten „seitlichen Einzugsgebiet“ des Gewässers umgelegt werden können. Träger der Gewässerunterhaltung sind dabei üblicherweise speziell dafür gegründete Zweckverbände. Im Stadtgebiet der Stadt Erkelenz gibt es insgesamt vier verschiedene  Wasserzweckverbände, die für die Unterhaltung der jeweiligen Gewässer zuständig sind:

 

 

  • dem Wasserverband-Eifel-Rur
  • dem Schwalmverband
  • dem Niersverband
  • dem Erftverband

 

Diese Wasserverbände refinanzieren sich durch Wasserverbandsbeiträge von den Kommunen, für die diese jeweils tätig geworden sind. Im aktuellen Haushaltsplan der Stadt Erkelenz sind beim Produkt 13 04 00 Wasserverbandbeiträge von insgesamt 475.000 €  veranschlagt. Evtl. könnten auch noch anteilige Leistungen des Baubetriebshofes mit zu den umlagefähigen Kosten hinzugerechnet werden.

Es ist davon auszugehen, dass insgesamt ca. 450.000 € für die Gewässerunterhaltung aufgewendet und entsprechend auf die Erschwerer und Grundstückseigentümer im „seitlichen Einzugsgebiet“ umgelegt werden können.

 

Hinsichtlich der Refinanzierung der Kosten für die Gewässerunterhaltung kommen zwei verschiedene Alternativen in Betracht:

 

 

  • die Refinanzierung durch eine spezielle Gebühr
  • die Refinanzierung durch Anhebung der Grundsteuern A und B

 

Ausgehend von umlagefähigen Aufwendungen für die Gewässerunterhaltung von 450.000 €, wovon ca. 20 % durch die Stadt selber zu tragen wären, was also 360.000 € an refinanzierbarem Nettoaufwand bedeuten würde, ergeben sich bei den beiden Alternativen folgende Vor- und Nachteile:

 

 

A.

Refinanzierung durch eine spezielle Gebühr

 

 

  •  

Sehr genaue Umlegung auf den einzelnen Grundstückseigentümer

 

  •  

Einmaliger Erfassungsaufwand der Flächen durch ein Ingenieurbüro von geschätzten 120.000 €

 

  •  

Zusätzliche Einstellung von 2 Personen für mindestens 2 Jahre, wodurch zusätzliche 80.000 € in den ersten 2 Jahren an Personalaufwand generiert werden.

 

  •  

Ab dem 3. Jahr ist mindestens dauerhaft eine Person für die Verwaltung und Fortschreibung der Daten einzustellen, was zusätzlichen Personalaufwand von jährlich 40.000 € nach sich zieht

 

B.

Refinanzierung durch Anhebung der Grundsteuern A und B

 

 

  •  

Nicht ganz so genaue Umlegung auf die einzelnen Grundstückseigentümer

 

  •  

Hebesatz für Grundsteuer A würde um 50 % steigen, d.h. der Hebesatz müsste von derzeit 240 % auf 360 % erhöht werden, was zu einem Bruttomehrertrag von ca. 143.000 € führen würde 

 

  •  

Hebesatz für Grundsteuer B würde um 5 % steigen, d.h. der Hebesatz müsste von derzeit 420 % auf  441 % erhöht werden, was zu einem Bruttomehrertrag von  ca. 310.000 € führen würde

 

  •  

Es bräuchte kein Ingenieurbüro mit der Erfassung der Flächen beauftragt werden

 

  •  

Es bräuchte weder in der Einführungsphase noch zukünftig für die Datenverwaltung und –fortschreibung  zusätzliches Personal eingestellt werden

 

 

C.

Vergleich der Alternativen A und B

 

 

  •  

Alternative A:

Dauerhafte Mehrerträge von 320.000 € pro Jahr, wobei im 1. Jahr zusätzlich noch 160.000 € an Aufwendungen und im 2. Jahr zusätzlich noch 40.000 € an Aufwendungen anfallen.

 

 

  •  

Alternative B:

Dauerhafte Mehrerträge von 360.000 € pro Jahr, wobei weder im 1. noch im 2. Jahr zusätzlicher Aufwand anfällt.

 

 

  •  

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund empfiehlt aus Gründen der Rechtssicherheit die Refinanzierung der Aufwendungen für die Gewässerunterhaltung nach der Alternative B vorzunehmen. Diese Empfehlung wird insbesondere vor dem Hintergrund ausgesprochen, dass die Refinanzierungsvorschriften des Landeswassergesetzes in keinster Weise gerichtsfest seien.

 

Die Alternativen zu der Refinanzierung der Aufwendungen für die Gewässerunterhaltung wurden in der Sitzung der Arbeitsgruppe „Sparen Politik-Verwaltung“ am 07. Juli 2012 vorgestellt. Dort wurde sich tendenziell für die Alternative B ausgesprochen.

 

Soweit diesem Beschlussvorschlag aus der Arbeitsgruppe „Sparen Politik-Verwaltung“ gefolgt wird, wäre in Ausführung des Vorschlages die aktuelle Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2013 entsprechend zu ändern, damit eine Umsetzung im Rahmen der Grundsteuerveranlagung 2013  durch das Fachamt gewährleistet ist. Diese Änderung ist im nachfolgenden Sitzungspunkt dargestellt und zur Beschlussfassung vorbereitet.

Beschlussentwurf ( …

Beschlussentwurf ( ….) :

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

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