Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Gem. § 52 Abs. 1 GO NRW sind die Beschlüsse der Ausschüsse in einer Niederschrift aufzunehmen. Die Schriftführer sind vom Rat bzw.vom jeweiligen Ausschuss zu bestellen. Nach dem Ausscheiden von Herrn Banritzer aus dem aktiven Dienst ist es erforderlich, einen weiteren Schriftführer zu bestellen. Als Schriftführer für den Bau- und Betriebsausschuss soll Stadtamtsrat Stefan Heinrichs bestellt werden. Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit): „Der Bau- und Betriebssausschuss bestellt gem. § 52 Abs. 1 GO NRW Herrn Stadtamtsrat Stefan Heinrichs zum Schriftführer für den Bau- und Betriebsausschuss.“ Finanzielle Auswirkungen: keine Auswirkungen
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