Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Gemäß § 58 Abs. 2 GO NRW ist über die Beschlüsse der Ausschüsse eine Niederschrift zu fertigen. Dies gilt analog für das Partnerschaftskomitee. Aus diesem Grunde ist eine Schriftführerin für die Niederschriften der Sitzungen zu bestellen.
Die Verwaltung schlägt vor:
Verwaltungsangestellte Elke Weinmann als Schriftführerin und Verwaltungsangestellte Ulrike Hoeren als stellvertretende Schriftführerin
für die Sitzungen des Partnerschaftskomitees bis auf weiteres zu bestellen. Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit): „Für die Erstellung der Sitzungsniederschriften des Partnerschaftskomitees werden bis auf weiteres Verwaltungsangestellte Elke Weinmann als Schriftführerin und Verwaltungsangestellte Ulrike Hoeren als stellvertretende Schriftführerin bestellt.“ Finanzielle Auswirkungen: keine
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