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Vorlage - A 10/704/2012  

 
 
Betreff: Bericht über die geänderte Finanzierung bei integrativen Einrichtungen in Kindertagesstätten
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
13.06.2012 
6. Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Zum 01.08.2012 wird die Finanzierung der integrativen Einrichtungen durch den Landschaftsverband grundlegend geändert. Ziel ist es, die aus der UN-Konvention folgende Verpflichtung zur Verwirklichung des Rechts eines jeden Kindes auf inklusive Bildung gerade auch in Kindertageseinrichtungen verstärkt umzusetzen und allen Kindern wohnortnah die ihnen angemessene Erziehung, Förderung und Betreuung zu ermöglichen. Das Finanzierungssystem wird von der bisherigen einrichtungs- und gruppenbezogenen Ausrichtung auf eine kindbezogene Förderung umgestellt.

 

r das Kindergartenjahr 2012/2013 wird die Finanzierung in folgenden Bestandteilen neu ausgerichtet:

 

1.      Der Verpflegungskostenbeitrag für Kinder mit Behinderung entfällt für die Kinder, die zum 01.08.2012 neu aufgenommen werden. Deren Eltern, soweit sie nicht in der Lage sind, den Kostenbeitrag zu tragen, haben die Möglichkeit, sich im Rahmen des Bildungspaketes das Mittagessen anteilig finanzieren zu lassen.

 

2.      Die zusätzlichen Freistellungsstunden der Leiterin (die über die Freistellung nach KiBiz hinausging) wurden bisher vom Land refinanziert. Diese Finanzierung entfällt zum 01.08.2012 komplett. Der Leitung stehen wie jeder anderen Einrichtungsleiterin nur die nach KiBiz errechneten Freistellungsstunden zu.

 

3.      Der bisherige vom Land spitz berechnete Trägeranteil wird in eine Gruppenpauschale umgewandelt. Diese Pauschale fällt für den kommunalen Träger erheblich geringer aus, da er mit 21% den höchsten Trägeranteil unter den Trägern von Tageseinrichtungen zu tragen hat.

 

4.      Die Übernahme des hälftigen Jugendamtsanteil wird sukzessive abgebaut.

 

5.      Die Übernahme von Fahrtkosten zu der integrativen Einrichtung wirdr Kinder, die zum 01.08.2012 neu aufgenommen nicht mehr durch den LVR übernommen.

 

Im Gegenzug sind die Bedingungen für die Aufnahme einzelner Kinder mit besonderem Betreuungsbedarf in Regeleinrichtungen, Einzelintegration, verbessert worden.

 

Insgesamt erhält die Stadt Erkelenz erheblich weniger Fördermittel sowohl für die eigene, als auch für die kath. Tageseinrichtung.

Die personelle Ausstattung der Tageseinrichtung im Oerather Mühlenfeld muss zuckgefahren werden, da die Finanzierung der anteiligen Freistellungsstunden entfällt.

Durch den Wegfall der Fahrtkostenübernahme können nur noch Kinder, die in unmittelbarerhe der Einrichtungen wohnen, bzw. deren Eltern über einen PKW und Führerschein verfügen einen solchen Platz in Anspruch nehmen. Für alle anderen Kinder muss im Rahmen der Einzelintegration ein Platz gesucht werden.

 

Die bisherige gute therapeutische Betreuung der Kinder mit besonderem Betreuungsbedarf kann im Rahmen der Einzelintegration nicht mehr angeboten werden. llig unklar ist die Betreuung von behinderten Kindern unter 3 Jahren im Rahmen der Einzelintegration, da es hierzu noch keine Vorgaben des Landes gibt.

 

Insgesamt gesehen hat die geänderte Finanzierungsgrundlage eine deutliche Qualitseinbuße zur Folge.

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Voraussichtlich wird die Stadt Erkelenz im Kindergartenjahr 2012/2013 ca. 45.000,00 € weniger an Zuschüssen des Landes für die integrativen Einrichtungen im Stadtgebiet Erkelenz erhalten.