Bürgerinformationssystem

Vorlage - 0/51/123/2012  

 
 
Betreff: Bericht über den Sachstand des Rückführungsmanagements aus stationären Einrichtungen
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
13.06.2012 
6. Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) empfahl im Jahr 2010 der Stadt Erkelenz anlässlich einer Überprüfung zur Kostensenkung die Einführung eines Rückführungsmanagement von Kindern und Jugendlichen aus stationären Einrichtungen.

 

Mit der Vorbereitung und Implementierung eines solchen Modells wurde das Beratungs- und Entwicklungsinstitut ISS Frankfurt aus einer Vielzahl von Anbietern ausgehlt und am 19.09.2011 mit der Untersuchung und Beginn der Maßnahme beauftragt.

 

Die Stadt Hückelhoven, die zeitgleich von der Gemeindeprüfungsanstalt untersucht wurde, erhielt ebenfalls die gleiche Empfehlung, ein Rückführungsmanagement zu installieren.

 

Da hierdurch bei beiden Kommunen die gleiche Fragestellung bestand, wurde im Rahmen einer engen interkommunalen Zusammenarbeit eine parallele Durchführung einer Organisationsuntersuchung genutzt, um Synergien zu erzielen. So wurden beispielsweise die Auftaktveranstaltung und die Sitzung der Steuerungsgruppe gemeinsam durchgeführt. Bei getrennt erbrachten Leistungsbausteinen ergab sich ein Synergieeffekt durch zeitnahe Terminierung und Nutzung gleicher Untersuchungsinstrumente.

 

In einer breit angelegten Untersuchung sollten Weiterentwicklungsbedarfe identifiziert und diskutiert werden. Besonders wurde die Möglichkeit einer Überlastungssituation der Mitarbeiter/innen mit in die Untersuchung einbezogen, welche möglicherweise verursachendes Moment für eine hohe Fallanzahl im stationären Bereich sein könnte.

 

 

 

 

Die Untersuchungen basierten auf 4 Kernfragen, die als Hypothese unterlegt wurden.

 

1.      Was sind die Gründe für eine deutliche Steigerung der Inanspruchnahmen der Hilfen zur Erziehung?

 

2.      Besteht ein qualitativer Weiterentwicklungsbedarf zu den Kernarbeitsprozessen, insbesondere zu den Themen Hilfeeinleitung und Hilfesteuerung?

 

3.      Liegt ein Bugwellen-Effekt vor und wie kann er ggf. gestoppt werden?

 

4.      Wie findet aktuell die fachliche Ausgestaltung von stationären Maßnahmen statt?

 

Das ISS untersuchte  breitgefächert durch eine umfangreiche Befragung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der Führungskräfte, eine Datenanalyse und ergänzte seine Erkenntnisse durch Befragung eines freien Trägers, der in Kooperation für die öffentliche Jugendhilfe stationäre Maßnahmen bereithält.

 

In der Auswertung der einzelnen Analyseinstrumente wurden positive wie aber auch verbesserungswürdige Aspekte festgestellt.

 

So äert sich der Abschlussbericht in seinem Ergebnis zu den Eingangs gestellten 4 Hypothesen wie folgt:

 

Grundsätzlich besteht in der Stadt Erkelenz ein insgesamt leicht unterdurchschnittliches Niveau bei der Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung, selbst im Vergleich mit soziodemographisch ähnlich strukturierten Städten.

 

Die Untersuchung der Handlungsvollzüge ergibt eine gut strukturierte Arbeit zur Entscheidungsfindung bei den Hilfen zur Erziehung. In der Begleitung des Hilfeverlaufs erscheint dem gegenüber eine Untersteuerung vorzuliegen. Dies erscheint ein Grund für die Steigerung der Inanspruchnahme zu sein.

 

Neben dem o.g. genannten Bereich konnte in der Gesamtbetrachtung kein Bugwelleneffekt erkannt werden, in der eine Arbeitsüberlastung durch kontra- produktive Beltigungsstrategien zu einer Steigerung der Inanspruchnahme führt und dadurch ein negativer Verstärkerkreis auslöst.

 

Der allgemeine soziale Dienst in der Stadt Erkelenz arbeitet insgesamt auf einem guten und fachlich hohen Niveau. Eine erkannte Weiterentwicklung bedarf es deshalb punktuell und kann auf einer soliden Grundlage stattfinden. Die Leistungserbringer sollen  in die Hilfesteuerung stärker eingebunden werden. Grundlage dafür muss ein verbindlicher Erziehungsauftrag sein, der klar und deutlich beschreibt was zu tun ist. Dies mündet  in klaren Vereinbarungen zur Arbeit des Tgers, die im Rahmen von Rückführungsvorhaben beispielsweise Elternarbeit umfassen kann. Sie werden von zielorientierten und strukturierten Vorabberichten zu den Hilfeplangesprächen ergänzt.

 

Das Verfahren zur Gefährdungsanalyse bei Kindeswohlmeldung ist grundsätzlich vorbildlich.“

 

 

 

Die Ausgestaltung der stationären Maßnahme spielt sich im beschriebenen Spannungsfeld zwischen der grundsätzlichen hochwertigen Arbeitsweise und der Untersteuerung im Hilfeverlauf ab.

Gerade im stationären Bereich ermöglicht ein hoher Steuerungsanspruch des Jugendamtes aber einen zielorientierten Einsatz der Trägerressourcen für das Gesamtsystem der Herkunftsfamilie. Wenn dies unterbleibt, konzentriert sich der Leistungserbringer oftmals auf das Kind als Symptomträger, mögliche Rückführungsoptionen bleiben ungenutzt.

 

Die Organisationsuntersuchung ergab im Ablauf der Organisation und Gewährung der Hilfen gute bis vorbildliche Bearbeitungsstrukturen. Ab dem Zeitpunkt der Hilfegewährung erfolgt eine Untersteuerung der Hilfen, d. h. hier ist eine Stellschraube gefunden worden, die noch Entwicklungspotenzial im Hinblick des gesetzlichen Auftrags gemäß § 37 SGB VIII bietet, aber auch die Möglichkeit eröffnet Kosten zu reduzieren.“

 

Aus diesen Erkenntnissen ergeben sich für das Amt 50.51 folgende Handlungsempfehlungen:

 

1.      Qualifizierung der Standards für die Hilfesteuerung

 

Durch ein verbindliches lösungs- und zielorientiertes Arbeitskonzept soll die Steuerung von Hilfen intensiviert werden. Für stationäre Hilfen bildet dies die Grundlage für ein Reintegrationskonzept

 

2.      Erarbeiten eines Reintegrationskonzept für stationäre Hilfen

 

Ein Reintegrationskonzept baut auf den beschriebenen Arbeitskonzepten in der Hilfeplanung auf. Zusammen mit freien Trägern werden Konzepte der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie erarbeitet und durchgehrt, um eine Rückführung sukzessive voranzutreiben.

 

3.      Schulung der Fachkräfte im allgemeinen sozialen Bereich zu den Themen Zielorientierung und Hilfesteuerung.

 

Neben den ablauforientierten Konzeptionen sollen die Fachkräfte zu den benötigten Instrumenten methodisch geschult werden bzw. die Erarbeitungen von Zielen im Hilfeplanverfahren nutzen.

 

4.      Qualifizierung der Standards für kollegiale Beratung

 

Die kollegiale Beratung als wichtigstes Instrument der Qualitätssicherung sollte einem strukturierten moderierten Verfahren folgen

 

Diese Punkte werden ab dem 01.06.2012 mit dem Ziel, diese bis zum Jahresende 2012 abgearbeitet zu haben, begonnen. Die im Haushalt eingeplanten Kosten belaufen sich auf den ersten Untersuchungsabschnitt der Organisationsuntersuchung auf 15.000,00 EUR.

 

Die vorgeschlagene Handlungsempfehlung zur Verbesserung der Hilfesteuerung und Begleitung der Implementierung eines Rückführungsmanagements werden ebenfalls mit 15.000,00 EUR abzurechnen sein.

 

 

Die Stadt Erkelenz hat zur Reduzierung der Kosten ein Förderantrag beim Land gestellt, der wegen der modellhaften interkommunalen Zusammenarbeit  mit einer 70%igen Förderung honoriert wird. Somit bliebe für den zweiten Untersuchungsabschnitt ein Eigenanteil von lediglich ca. 3.500,00 EUR.

 

Der Landesjugendhilfeausschuss lobte in seiner Sitzung vom 10.05.2012 ausdrücklich die städteübergreifende Zusammenarbeit und honorierte dies mit einer entsprechenden Modellförderung.

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Mittel - wie o. a. beschrieben - stehen im Haushalt zur Verfügung.

Produktkostenstelle: 060400/533955