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Tatbestand: Die Erkelenzer Landwirtegruppe beantragt, für die geplante Fahrt nach St. James in der Zeit vom 30.06. bis 05.07.2005, einen Zuschuss aus Partnerschaftsmitteln zu gewähren. Die Landwirtegruppe führt regelmäßig Besuche mit Gegenbesuchen durch. Es wird deshalb vorgeschlagen, dem Antrag im Rahmen der Richtlinien über die Zuschussgewährung stattzugeben. Gemäß Richtlinien kann ein Zuschuss i. H. v. 30,68 Euro pro Teilnehmer, höchstens jedoch 920,40 Euro, gewährt werden. Dies entspricht der Begrenzung der Zuschussgewährung für max. 30 Teilnehmer je Maßnahme. Die Verwaltung schlägt vor, vorbehaltlich der entsprechenden Mittelbereitstellung, den Zuschuss gemäß Richtlinien zu gewähren. Die zweckentsprechende Verwendung
der Mittel ist nachzuweisen. Beschlussentwurf: „Den Erkelenzer Landwirten wird für die Fahrt vom 30.06. bis 05.07.2005 nach St. James, vorbehaltlich der entsprechenden Mittelbereitstellung, ein Zuschuss i. H. v. 30,68 Euro pro Teilnehmer, höchstens jedoch 920,40 Euro, gewährt. Die zweckentsprechende Verwendung der Mittel ist nachzuweisen.“ Finanzielle
Auswirkungen: Die Gesamtkosten belaufen sich voraussichtlich auf 920,40 Euro. |
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