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Vorlage - A 10/144/2005  

 
 
Betreff: Entscheidung über die Bezuschussung von Maßnahmen zur Pflege und Förderung der Städtepartnerschaft
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Partnerschaftskomitee Entscheidung
09.05.2005 
1. Sitzung des Partnerschaftskomitees ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Für die Bezuschussung von partnerschaftlichen Maßnahmen wurden für das Jahr 2005 insgesamt 4.000 Euro im diesjährigen Haushalt zur Verfügung gestellt.

 

Aufgrund der späten Vorlage des Verwendungsnachweises der Realschule der Stadt Erkelenz konnte der Zuschuss für den Besuch des 9-FS-Kurses der Realschule Erkelenz in St. James vom 04.10. – 13.10.2004 erst in diesem Jahr ausgezahlt werden. Der Zuschuss wurde in der Sitzung des Partnerschaftskomitees vom 18.05.2004 bewilligt. Der Verwendungsnachweis, welcher Grundlage für die Bezuschussung war, wurde der Stadt Erkelenz mit Schreiben vom 17.03.2005, erst am 18.03.2005 vorgelegt. Nach Prüfung des Verwendungsnachweises wurde ein Zuschuss i. H. v. 1.349,92 Euro noch im März 2005 an die Realschule überwiesen.

 

Aus diesem Grunde stehen für das Haushaltsjahr 2005 aktuell noch 2.650,08 Euro zur Bezuschussung von partnerschaftlichen Maßnahmen bereit.

 

Würden die bis jetzt vorliegenden Zuschussanträge (TOP 5.2 – 5.5 + Zusatzpunkt 5.6) für das Jahr 2005 gemäß den geltenden Zuschussrichtlinien gewährt, so käme man auf eine Zuschusshöhe i. H. v. insgesamt 6.862,05 Euro.

 

4.211,97 Euro stünden somit nicht zur Verfügung.

 

Die 1.349,92 Euro die im März an die Realschule überwiesen wurden, könnten im Rahmen der Nachtragssatzung angefordert werden, so dass der ursprüngliche Ansatz von 4.000 € wieder zur Verfügung stünde.

 

Die restlichen 2.862,05 Euro, die für die bis jetzt vorliegenden Anträge benötigt würden, könnten bei Einsparung von Haushaltsmitteln bei der Sachposition „Pflege von partnerschaftlichen Beziehungen“, wo derzeit noch rund 4.000 Euro zur Verfügung stehen, gedeckt werden. Zu beachten wäre aber, dass dann keine bzw. nur noch geringfügige Mittel für den ursprünglichen Verwendungszweck zur Verfügung stehen würden.

 

Eine andere Möglichkeit wäre die, nur die ursprünglich veranschlagten 4.000 Euro zu vergeben. Wenn mehr Anträge vorliegen, wie Maßnahmen gefördert werden können, müsste das Partnerschaftskomitee gemäß Nummer 6 der Zuschussrichtlinien in Absprache mit dem Partnerschaftskomitee St. James eine Auswahl treffen, welche dieser Maßnahmen gefördert werden sollen.

Beschlussentwurf:

Beschlussentwurf:

abhängig von den Beratungen

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

siehe oben