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Vorlage - A 61/225/2012  

 
 
Betreff: Planfeststellung nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) für den Neubau der Bundesstraße 221n - Umgehung Wassenberg
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Entscheidung
13.03.2012 
17. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen

Tatbestand:

Tatbestand:

Mit Datum vom 09.01.2012, eingegangen am 11.01.2012, ist die Stadt Erkelenz im Planfeststellungsverfahren nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) für den Neubau der Bundesstraße B 221n - Ortsumgehung Wassenberg im Zusammenhang mit dem von der Bezirksregierung Köln durchzuführenden Verfahren auf Grund von Planänderungen erneut zur Stellungnahme aufgefordert worden.

 

Das Thema B 221n ist in den letzten Jahren schon mehrfach im STAWI, Hauptausschuss und Rat der Stadt Erkelenz beraten worden, zuletzt am 16.12.2009 im Rahmen der abzugebenden Stellungnahme im Planfeststellungsverfahren. Darüber hinaus hat sich der Bezirksausschuss Gerderath in den vergangenen Jahren immer wieder mit dem Thema auseinandergesetzt.

 

Im Jahre 2009 hat der Rat der Stadt Erkelenz im Zusammenhang mit dem Planfeststellungsverfahren als Stellungnahme der Stadt Erkelenz folgenden Beschluss gefasst:

 

„Die Stadt Erkelenz fordert nach wie vor den Bau von zwei Brücken. Einmal am Weidbruchsweg und einmal an der Gemeindestraße Vossem/Myhlerfeld.

Darüber hinaus wird an der 1998 festgelegten Linienführung und an der Forderung nach einer Tiefenlage für das kurze Teilstück, das noch niveaugleich bzw. leicht über Niveau geplant ist, festgehalten.“

 

Als Ergebnis des Anhörungsverfahrens bei der Bezirksregierung ist die Planung seitens des Landesbetriebes Straßen NRW überarbeitet worden. Die Änderungen werden seitens der Verwaltung in der Sitzung vorgestellt. Wichtigste Änderung aus Sicht der Stadt Erkelenz ist die „Planung eines neuen Brückenbauwerkes Nr. 8 als Überführung der Straße Myhlerfeld bei Bau-km 21+688 anstatt der Überführung der Flugplatzrandstraße bei Bau-km 23+310 und erforderliche Anpassungen der Wirtschaftswegeführungen“.

 

Damit wird einer Forderung der Stadt Erkelenz aus der Stellungnahme aus dem Jahr 2009 gefolgt. Eine Verlegung der Trasse auf die festgelegte Linienführung aus 1998 und eine Tiefenlage wird abgelehnt. Die Forderung wurde seinerzeit auf Grund befürchteter Lärmschutzprobleme für die Ortslage Vossem aufgestellt. Als „Ersatzmaßnahme“ schlägt der Landesbetrieb im Bereich der Ortslage Vossem eine Verwallung in Höhe von ca.  3 m mit einer entsprechenden Bepflanzung vor.

 

Der Bezirksausschuss Gerderath hat sich in seiner 6. Sitzung am 13.02.12 nochmals intensiv mit der vorgelegten Planung beschäftigt und folgenden Beschluss gefasst:

„Der Bezirksausschuss Gerderath fordert den Ausbau des Wirtschaftsweges östlich Eckartshof zwischen Gemeindestraße Vossem und der Flugplatzrandstraße mit Anschluss an selbiger, das bedeutet, die Beibehaltung des Bauwerkes 6/2.

Im Übrigen stimmt er dem Deckblatt zur Planfeststellung der B 221n Ortsumgehung Wassenberg zu.

 

Begründet wird die Forderung durch die vorhandenen Radwegebeziehungen auf der Flugplatzrandstraße im Bereich der Stadt Wegberg und der mit öffentlichen Fördermitteln geplanten  Ausschilderung des lokalen Radwegenetzes im Bereich Gerderath/Vossem durch die Stadt Erkelenz. „Durch den Ausbau des bisher unbefestigten Wirtschaftsweges (6/2) wird gewährleistet, dass die Radfahrer südlich des Eckartzhofs den ebenfalls neu entstehenden Wirtschaftsweg (5/7 a) zur Brücke Vossem/Myhlerfeld erreichen und über das bestehende Wirtschaftswegenetz wieder zur Flugplatzrandstraße geführt werden.

 

Die Verwaltung schlägt vor, dem Beschluss des Bezirksausschusses Gerderath grundsätzlich zu folgen und mit einer Ergänzung folgende Stellungnahme im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens seitens der Stadt Erkelenz abzugeben:

 

Die Stadt Erkelenz fordert den Ausbau des Wirtschaftsweges östlich Eckartshof zwischen Gemeindestraße Vossem und der Flugplatzrandstraße mit Anschluss an selbiger, das bedeutet, die Beibehaltung des Bauwerkes 6/2, oder eine andere mögliche Variante des Netzschlusses des bestehenden Radwegenetzes.

Im Übrigen wird dem Deckblatt zur Planfeststellung der B 221n Ortsumgehung Wassenberg zugestimmt.

 

Die geringfügige Ergänzung des Beschlusses des Bezirksausschusses Gerderath soll im Zusammenhang mit den noch nicht abgeschlossenen Überlegungen der Radwegeplanung im Umfeld der geplanten B 221n ermöglichen, dass der Grundgedanke des Netzschlusses weiterverfolgt werden kann, allerdings nicht nur diese eine Lösung im weiteren Verfahren ggfls. Berücksichtigung findet, sondern auch weitere Anbindungsvarianten möglich sind.

 

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit:)

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit:)

Die Stadt Erkelenz gibt im Rahmen der Planfeststellung nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) für den Neubau der Bundesstraße 221n - Umgehung Wassenberg im Zusammenhang mit dem von der Bezirksregierung Köln durchgeführten Anhörungsverfahren für die geänderte Planung folgende Stellungnahme ab:

 

Die Stadt Erkelenz fordert den Ausbau des Wirtschaftsweges östlich Eckartshof zwischen Gemeindestraße Vossem und der Flugplatzrandstraße mit Anschluss an selbiger, das bedeutet, die Beibehaltung des Bauwerkes 6/2, oder eine andere mögliche Variante des Netzschlusses des bestehenden Radwegenetzes.

Im Übrigen wird dem Deckblatt zur Planfeststellung der B 221n Ortsumgehung Wassenberg zugestimmt.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine