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Vorlage - A 10/141/2005  

 
 
Betreff: Verpflichtung der Mitglieder/Stv. Mitglieder
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Partnerschaftskomitee Entscheidung
09.05.2005 
1. Sitzung des Partnerschaftskomitees ungeändert beschlossen   

Sachverhalt

Tatbestand:

Tatbestand:

 

Gem. § 67 GO NW wurden die Mitglieder des Partnerschaftskomitees, die Mitglied des Rates der Stadt Erkelenz sind, bereits durch den Bürgermeister in der konstituierenden Sitzung des Rates am 20.10.2004 in ihr Amt eingeführt und in feierlichen Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

 

In analoger Anwendung dieser Regelung ist es somit gem. § 58 (2) GO NW noch erforderlich, die übrigen Mitglieder bzw. Stv. Mitglieder des Partnerschaftskomitees zu verpflichten.

 

Die Verpflichtung wird vom Vorsitzenden des Partnerschaftskomitees RH Clemens durchgeführt. Die Verpflichtung soll in feierlicher Form durch Erheben von den Plätzen und nachsprechen folgender Verpflichtungserklärung erfolgen:

 

„Ich bin durch den Rat der Stadt Erkelenz zum Mitglied des Partnerschaftskomitees gewählt und heute eingeführt worden.

 

Ich nehme die Wahl an.

 

Ich verpflichte mich, meine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrzunehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze zu beachten und meinen Pflichten zum Wohle der Stadt Erkelenz zu erfüllen.“

 

Die vorliegenden Verpflichtungserklärungen sind zu unterschreiben und anschließend dem Vorsitzenden des Partnerschaftskomitees RH Clemens zur Gegenzeichnung vorzulegen.