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Vorlage - A 10/639/2011  

 
 
Betreff: Resolution gegen Rechtsextremismus
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
21.12.2011 
13. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
SPD Antrag Resolution vom 27.11.2011  

Tatbestand:

Tatbestand:

Die SPD-Fraktion beantragt mit Schreiben vom 27.11.2011, der Rat möge wie folgt beschließen:

 

„ 1. Resolution der Stadt Erkelenz:

 

Rechtsextremismus bedeutet Fortsetzung von gewaltbereitem Nationalismus, von Rassismus und Antisemitismus, von Ausländerfeindlichkeit, Intoleranz, Unfreiheit und Ausgrenzung. Gewalttaten und Demonstrationen der rechtsextremen Szene und Parteien zeigen, dass selbst mehr als 65 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges die menschenverachtende Ideologie des Nationalsozialismus unter uns immer noch lebendig ist. Doch nicht nur auf diese Art geben sich die Rechtsextremen zu erkennen. Sie versuchen vielmehr im Wege einer neuen strategischen Ausrichtung auch in der Mitte unserer Gesellschaft über vorgetäuschte Gemeinsamkeiten und eine moderne Medienpräsenz Fuß zu fassen.

Die demokratischen Parteien im Rat der Stadt Erkelenz stehen demgegenüber mit Entschlossenheit und Zivilcourage gegen Rechtsextremismus und für ein friedliches und menschliches Miteinander in unserer Stadt. Sie stehen für den Respekt gegenüber Rechtsstaatlichkeit und Demokratie, für eine soziale Zivilgesellschaft, für Freiheit und Toleranz, Solidarität und Menschenwürde.

Der Rat der Stadt Erkelenz verpflichtet sich daher, im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um jeder Art von Rechtsextremismus und Diskriminierung in der Stadt Erkelenz entgegenzuwirken. Darüber hinaus fordert der Rat der Stadt Erkelenz alle Erkelenzer Bürgerinnen und Bürger sowie alle in Erkelenz ansässigen oder tätigen Unternehmen, Betriebe, Behörden, Institutionen, Vereine und Verbände auf, sich dieser Selbstverpflichtung anzuschließen.

 

2. Diese Resolution wird auf der Homepage der Stadt Erkelenz veröffentlicht.

 

3. Kein Platz für Rassismus:

Als sichtbarer Ausdruck für jede Bürgerin und jeden Bürger sowie Besucher und Gäste der Stadt Erkelenz, dass Erkelenz sich aktiv und öffentlich gegen Rassismus ausspricht, wird neben der oben stehenden Resolution weiter beantragt, die Ortseingangsschilder um den Zusatz ‚Kein Platz für Rassismus‘ oder sie um entsprechende Zusatzschilder zu ergänzen.“

 

Der Antrag nimmt in seiner Begründung Bezug auf die jüngst bekanntgewordenen, bundesweiten Straftaten mit rechtsextremistischem Hintergrund. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.

 

Zuletzt am 14.12.2005 beschloss der Rat der Stadt Erkelenz, eine Resolution gegen Rassismus aus dem Jahre 2000 erneut zu verabschieden. Der damalige Resolutionstext lautete:

 

„Der Rat der Stadt Erkelenz ist sich bewusst, dass in unserer Gesellschaft Menschen auf Grund ihres Geschlechtes, ihrer Religion, ihrer Nationalität oder Herkunft, ihrer Hautfarbe, ihrer sexuellen Identität, ihres Alters, ihrer Behinderung, ihrer sozialen Stellung oder ihrer persönlichen Umstände ausgegrenzt und benachteiligt werden. Der Rat der Stadt Erkelenz stellt fest, dass diese Diskriminierung im Widerspruch zu dem im Artikel 1 Grundgesetz garantierten Schutz der Menschenwürde und dem im Artikel 3 Grundgesetz enthaltenen Gleichbehandlungsgebot steht und verpflichtet sich daher, im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um jeder Art von Diskriminierung in der Stadt Erkelenz entgegenzuwirken. Darüber hinaus fordert der Rat der Stadt Erkelenz, alle Erkelenzer Bürger/innen sowie alle in Erkelenz ansässigen oder tätigen Unternehmen, Betriebe, Behörden, Institutionen, Vereine und Verbände auf, sich dieser Selbstverpflichtung anzuschließen.“

 

Trotz teils unterschiedlicher Textfassungen entspricht die Kernbotschaft der Resolution aus dem Jahre 2000 der Kernbotschaft des nun vorgelegten Resolutionsentwurfes.

 

Die Verabschiedung einer neuen Resolution ist eine rein politische Entscheidung. Die Beschlussvorlage wird daher seitens der Verwaltung, soweit es die Resolution anbelangt, ohne Beschlussentwurf zur Tagesordnung gestellt.

 

Hinsichtlich der beantragten Ergänzung der Ortseingangsschilder um den Zusatz ‚Kein Platz für Rassismus‘ bzw. Anbringung entsprechender Zusatzschilder wurde das entsprechende Fachamt um eine Stellungnahme gebeten. Das Rechts- und Ordnungsamt in seiner Funktion als Straßenverkehrsbehörde führt hierzu aus:

 

„Ortseingangstafeln sind Richtzeichen im Sinne der StVO (Verkehrszeichen 310, § 42 StVO). Die Ausgestaltung richtet sich nach den Verwaltungsvorschriften (VwV) zu Zeichen 310 und 311 StVO.

 

Nach Ziff. 11 IX der VwV sind andere Angaben als die in Ziff. 1 – 10 erwähnten, wie werbende Zusätze und Stadtwappen, auf Ortstafeln unzulässig. Die Aufnahme des beantragten Zusatztextes „ Kein Platz für Rassismus“ in die Ortstafeln kommt daher nicht in Betracht.

 

Auch die Anbringung eines Zusatzschildes unterhalb der Ortseingangstafel ist nach den §§ 33 und 42 StVO nicht zulässig. Darin heißt es unter Anderem, Schilder, die Verkehrszeichen gleichen oder deren Wirkung beeinträchtigen, dürfen dort nicht angebracht werden, wo sie sich auf den Verkehr auswirken können. Hintergrund ist, dass Autofahrer durch diese zusätzlichen Schilder verwirrt werden könnten.

 

Im Übrigen sind auch Zusatzzeichen Verkehrszeichen (§ 39 Abs. 2 StVO), deren Inhalt und Ausgestaltung in der StVO und den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften eindeutig und abschließend geregelt  sind. Diesen Anforderungen entspricht das beantragte Schild allein deshalb nicht, da Zusatzschilder immer in einem Bezug zu dem darüber befindlichen Verkehrszeichen und dessen Regelungsgehalt stehen müssen.

 

Aus verkehrsrechtlicher Sicht kann dem Antrag der SPD-Fraktion aus den genannten Gründen nicht entsprochen werden.

Beschlussentwurf:

Beschlussentwurf:

„1. …..

 

2. …..

 

3. Die Ergänzung der Ortseingangsschilder um den Zusatz ‚Kein Platz für Rassismus‘ oder die Anbringung von entsprechenden Zusatzschildern wird aus verkehrsrechtlichen Gründen abgelehnt.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine

Anlage:

Anlage:

SPD Antrag Resolution vom 27.11.2011

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 SPD Antrag Resolution vom 27.11.2011 (463 KB)