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Vorlage - A 20/210/2011  

 
 
Betreff: Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern in der Stadt Erkelenz für das Haushaltsjahr 2012 (Hebesatzsatzung 2012)
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
07.12.2011 
16. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
21.12.2011 
13. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Hebesatzung 2012  

Tatbestand:

Tatbestand:

Im Jahre 2009 wurden im Rahmen des Gemeindefinanzierungsgesetztes (GFG) der Stadt noch Schlüsselzuweisungen von 13,5 Mio. € ausgezahlt. Diese wurden in 2010 auf ca. 7,8 Mio. € und mit dem GFG 2011 bzw. GFG 2012 für 2011 ff. auf ein Niveau von höchstens 4,8 Mio. € reduziert. Innerhalb von 2 Jahren sind somit Erträge von ca. 8,7 Mio. € dauerhaft weggebrochen, ohne dass sich auf der anderen Seite die Steuerkraft merklich entsprechend verbessert hat.

Würde dieser Entwicklung nicht gegengesteuert werden, führt dies zu einem jährlichen Haushaltsfehlbetrag von ca. 7,5 – 8,5 Mio. €, womit an den Fingern einer Hand abgezählt werden kann, wann ein Haushaltssicherungskonzept (HSK)aufzustellen wäre. Ein HSK würde dazu führen, dass nicht die Stadt Erkelenz das Heft des Handelns in den Händen hätte, sondern die Aufsichtsbehörde diktieren würde, was konsumtiv als auch investiv in Erkelenz noch getan werden dürfte.

 

Daneben führt diese erhebliche Reduzierung der Schlüsselzuweisungen zu einer exorbitanten Verschlechterung der Liquidität. Mit anderen Worten bedeutet dies, dass die Schulden, die in den letzten Jahren um ca.10 Mio. € von ca. 35 Mio. € auf ca.25 Mio. Euro verringert werden konnten, sich in den nächsten 3 Jahren auf ca. 45 Mio. € erhöhen würden. Der damit verbundene Zinsballast würde unweigerlich das Jahresergebnis zusätzlich negativ beeinflussen.

 

Diesen negativen Einwirkungen auf den städtischen Haushalt gilt es zumindest teilweise abzufangen. Dieses Dilemma hat auch die Gemeindeprüfungsanstalt in ihrer letztjährigen Prüfung im Oktober in unserem Hause festgestellt und u.a. festgestellt:

 

1.

 

 

„Die für die kommenden Jahre geplanten negativen Jahresergebnisse indizieren einen Handlungsbedarf zur Verbesserung der strukturellen Haushaltssituation.“

 

 

2.

„Die Stadt Erkelenz sollte über eine moderate Anpassung der Hebesätze bei der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer nachdenken, um so auf die sich ab 2010 deutlich verschlechternde Finanzsituation reagieren zu können.“

 

Wobei noch zu erwähnen ist, dass diese Empfehlungen bereits weit vor Bekanntgabe der GFG 2011 und 2012 gegeben wurden!

 

Vor diesen Hintergründen soll die als Anlage beigefügte Hebesatzsatzung beschlossen werden, wonach sich die Steuersätze in der nachfolgend aufgeführten Form verändern würden:

 

 

bisheriger Hebesatz

neuer Hebesatz ab 2012

Grundsteuer A

240 v.H.

240 v.H.

Grundsteuer B

380 v.H.

420 v.H.

Gewerbesteuer

400 v.H.

420 v.H.

 

Die Einbringung einer Hebesatzsatzung wird aus wirtschaftlichen Gründen vorgenommen, da der Beschluss der Haushaltssatzung 2012 erst für die Ratssitzung am 08. Februar 2012 vorgesehen ist. Die rechtskräftige Bekanntmachung der Haushaltssatzung könnte daher erst frühestens Mitte März 2012 erfolgen. Dies hätte zur Konsequenz, dass die Grundbesitzabgabenbescheide für die Jahresveranlagung 2012 im Januar 2012 mit den alten Hebesätzen erfolgen würden und mit einem Änderungsbescheid Ende 2012 die Änderungen zugesandt werden würden. Neben zusätzlichem Personalaufwand käme so noch zusätzlicher Sachaufwand von ca. 13.000 € hinzu.

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„Die dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügte Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern in der Stadt Erkelenz für das Haushaltsjahr 2012 (Hebesatzsatzung 2012) wird hiermit erlassen.“

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Grundsteuer B                             +    580.000,00 Euro

Gewerbesteuer                            + 1.025.000,00 Euro

 

Anlage:

Anlage:

Hebesatzsatzung 2012

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Hebesatzung 2012 (231 KB)