Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Im Jahre 2009 wurden im Rahmen des Gemeindefinanzierungsgesetztes (GFG) der Stadt noch Schlüsselzuweisungen von 13,5 Mio. € ausgezahlt. Diese wurden in 2010 auf ca. 7,8 Mio. € und mit dem GFG 2011 bzw. GFG 2012 für 2011 ff. auf ein Niveau von höchstens 4,8 Mio. € reduziert. Innerhalb von 2 Jahren sind somit Erträge von ca. 8,7 Mio. € dauerhaft weggebrochen, ohne dass sich auf der anderen Seite die Steuerkraft merklich entsprechend verbessert hat. Würde dieser Entwicklung nicht gegengesteuert werden, führt dies zu einem jährlichen Haushaltsfehlbetrag von ca. 7,5 – 8,5 Mio. €, womit an den Fingern einer Hand abgezählt werden kann, wann ein Haushaltssicherungskonzept (HSK)aufzustellen wäre. Ein HSK würde dazu führen, dass nicht die Stadt Erkelenz das Heft des Handelns in den Händen hätte, sondern die Aufsichtsbehörde diktieren würde, was konsumtiv als auch investiv in Erkelenz noch getan werden dürfte.
Daneben führt diese erhebliche Reduzierung der Schlüsselzuweisungen zu einer exorbitanten Verschlechterung der Liquidität. Mit anderen Worten bedeutet dies, dass die Schulden, die in den letzten Jahren um ca.10 Mio. € von ca. 35 Mio. € auf ca.25 Mio. Euro verringert werden konnten, sich in den nächsten 3 Jahren auf ca. 45 Mio. € erhöhen würden. Der damit verbundene Zinsballast würde unweigerlich das Jahresergebnis zusätzlich negativ beeinflussen.
Diesen negativen Einwirkungen auf den städtischen Haushalt gilt es zumindest teilweise abzufangen. Dieses Dilemma hat auch die Gemeindeprüfungsanstalt in ihrer letztjährigen Prüfung im Oktober in unserem Hause festgestellt und u.a. festgestellt:
Wobei noch zu erwähnen ist, dass diese Empfehlungen bereits weit vor Bekanntgabe der GFG 2011 und 2012 gegeben wurden!
Vor diesen Hintergründen soll die als Anlage beigefügte Hebesatzsatzung beschlossen werden, wonach sich die Steuersätze in der nachfolgend aufgeführten Form verändern würden:
Die Einbringung einer Hebesatzsatzung wird aus wirtschaftlichen Gründen vorgenommen, da der Beschluss der Haushaltssatzung 2012 erst für die Ratssitzung am 08. Februar 2012 vorgesehen ist. Die rechtskräftige Bekanntmachung der Haushaltssatzung könnte daher erst frühestens Mitte März 2012 erfolgen. Dies hätte zur Konsequenz, dass die Grundbesitzabgabenbescheide für die Jahresveranlagung 2012 im Januar 2012 mit den alten Hebesätzen erfolgen würden und mit einem Änderungsbescheid Ende 2012 die Änderungen zugesandt werden würden. Neben zusätzlichem Personalaufwand käme so noch zusätzlicher Sachaufwand von ca. 13.000 € hinzu. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat): „Die dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügte Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern in der Stadt Erkelenz für das Haushaltsjahr 2012 (Hebesatzsatzung 2012) wird hiermit erlassen.“
Finanzielle Auswirkungen: Grundsteuer B + 580.000,00 Euro Gewerbesteuer + 1.025.000,00 Euro
Anlage: Hebesatzsatzung 2012
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||