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Tatbestand: Mit Beschluss vom 15. September 2011 hat der Verwaltungsrat der Kreissparkasse Heinsberg der Verbandsversammlung empfohlen, dem Vorschlag des Sparkassenvorstandes zu folgen und die Satzung über den Zusammenschluss des Kreises Heinsberg und der Stadt Erkelenz zu einem Sparkassenzweckverband wie folgt zu ändern:
Neufassung von § 13 (1) der Satzung über den Zusammenschluss des Kreises Heinsberg und der Stadt Erkelenz zu einem Sparkassenzweckverband
(1) Ausschüttungen an den Träger sollen ausschließlich nur vorgenommen werden, wenn das strategische Ziel der Sparkasse (Jahresergebnis nach Steuern vor Zuführung zur Vorsorgereserve nach § 340f HGB und vor Ausschüttung an den Träger) von 10 Mio. Euro erreicht wird. In jedem Fall soll die Ausschüttung nicht mehr als 10 % des Jahresüberschusses betragen, um den Bestimmungen des § 25 (2) SpkG NRW gerecht zu werden. ….
Die Verbandsversammlung hat die Änderung des § 13 (1) einstimmig beschlossen.
Gemäß § 14 der Zweckverbandssatzung bedarf die Änderung der Zustimmung der Vertretungen der Verbandsmitglieder.
Die Verwaltung schlägt vor, der Änderung der Satzung zuzustimmen. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat): „Der dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügte neue Satzungstext der Synopse zur Änderung der Satzung über den Zusammenschluss des Kreises Heinsberg und der Stadt Erkelenz zu einem Sparkassenzweckverband, der durch die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes in seiner Sitzung am 03. November 2011 einstimmig beschlossenen worden ist, wird zugestimmt.“ Finanzielle Auswirkungen: Gegenüber dem bisherigen Stand ergeben sich durch die Änderung der Satzung keine Auswirkungen.
Anlage: Synopse Satzungsänderung Sparkassenzweckverband
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