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Vorlage - A 20/204/2011  

 
 
Betreff: Dritte Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Erkelenz vom 20.12.2001
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
07.12.2011 
16. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
21.12.2011 
13. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Entwurf Dritte Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung vom 20.12.2001  

Tatbestand:

Tatbestand:

Die Stadt Erkelenz erhebt Hundesteuer als örtliche Aufwandsteuer nach Maßgabe des Kommunalabgabengesetzes NRW und der örtlichen Hundesteuersatzung.

 

Im regionalen Städtevergleich sind die Hundesteuersätze der Stadt Erkelenz sehr niedrig. Dies wurde auch im Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt im Rahmen der überörtlichen Prüfung festgestellt und eine Erhöhung anheimgestellt. Die Hundesteuersätze wurden zum 01.01.1997 letztmalig erhöht und im Rahmen der Euro-Umstellung zum 01.01.2002 auf volle zehn Euro geglättet.

 

Da die Hundesteuer eine Lenkungssteuer ist, wird von der Verwaltung nachfolgende Anpassung der Hundesteuersätze auf das regionale Niveau vorgeschlagen.

 

Die Tabelle stellt die bisherigen Steuersätze den neuen Steuersätze gegenüber:

 

 

Aktueller

Hundesteuersatz

Steuersatz

ab dem 01.01.2012

für einen Hund

40,00 Euro

56,00 Euro

für zwei Hunde, je Hund

70,00 Euro

98,00 Euro

für drei oder mehr Hunde, je Hund

90,00 Euro

126,00 Euro

ein gefährlicher Hund oder ein Hund mit besonderem Gefährdungspotential gehalten wird                           

 

 

320,00 Euro

 

 

448,00 Euro

zwei oder mehr gefährliche Hunde oder Hunde mit besonderem Gefährdungspotential gehalten werden,  je Hund   

 

 

560,00 Euro

 

 

784,00 Euro

 

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss/Rat):

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss/Rat):

„Die dem Original der Niederschrift als Anlage 1 beigefügte Dritte Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Erkelenz vom 20.12.2001 wird beschlossen“.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Durch die Anpassung der Hundesteuersätze erhöhen sich die Steuereinnahmen von derzeit ca. 170.000,00 € auf ca. 238.000,00 € pro Jahr.

Anlage:

Anlage:

Entwurf Dritte Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung vom 20.12.2001

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf Dritte Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung vom 20.12.2001 (43 KB)