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Tatbestand: Die Stadt Erkelenz erhebt Hundesteuer als örtliche Aufwandsteuer nach Maßgabe des Kommunalabgabengesetzes NRW und der örtlichen Hundesteuersatzung.
Im regionalen Städtevergleich sind die Hundesteuersätze der Stadt Erkelenz sehr niedrig. Dies wurde auch im Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt im Rahmen der überörtlichen Prüfung festgestellt und eine Erhöhung anheimgestellt. Die Hundesteuersätze wurden zum 01.01.1997 letztmalig erhöht und im Rahmen der Euro-Umstellung zum 01.01.2002 auf volle zehn Euro geglättet.
Da die Hundesteuer eine Lenkungssteuer ist, wird von der Verwaltung nachfolgende Anpassung der Hundesteuersätze auf das regionale Niveau vorgeschlagen.
Die Tabelle stellt die bisherigen Steuersätze den neuen Steuersätze gegenüber:
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss/Rat): „Die dem Original der Niederschrift als Anlage 1 beigefügte Dritte Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Erkelenz vom 20.12.2001 wird beschlossen“. Finanzielle Auswirkungen: Durch die Anpassung der Hundesteuersätze erhöhen sich die Steuereinnahmen von derzeit ca. 170.000,00 € auf ca. 238.000,00 € pro Jahr. Anlage: Entwurf Dritte Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung vom 20.12.2001
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