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Vorlage - A 30/126/2011  

 
 
Betreff: Erlass einer Allgemeinverfügung zur Gefahrenabwehr; Anfrage der Fraktion "Bürgerpartei e. V." vom 28.02.2011
Status:öffentlich  
Federführend:Rechts- und Ordnungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Soziales Vorberatung
30.11.2011 
3. Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Soziales ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
07.12.2011 
16. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
21.12.2011 
13. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anfrage der Fraktion Bürgerpartei e. V. vom 28.02.20111  
Entwurf der Allgemeinverfügung  

Tatbestand:

Tatbestand:

Die „Bürgerpartei e. V.“ weist in Ihrem Schreiben vom 28.02.2011 auf die jährlich festzustellenden Missstände auf dem Johannismarkt hin, die mit der Ansammlung von zahlreichen Jugendlichen und jungen Erwachsenen anlässlich des Altweibertages einhergehen.

Bemängelt wird vor allem, dass die Teilnehmer an dieser „Veranstaltung“ trotz von der Verwaltung aufgestellter Abfallgefäße immer wieder ein „Scherbenmeer“ hinterlassen.

Die „Bürgerpartei e. V.“ bittet daher, zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, wie bereits in einigen anderen Städten praktiziert, für diesen Bereich ein Glasverbot an diesem Tag auszusprechen.

 

Die Verwaltung hat am Beispiel der Stadt Köln und ihrer angefochtenen Allgemeinverfügung geprüft, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine solche Verfügung auch im vorliegenden Fall gegeben sind und ist zu der Einschätzung gelangt, dass dies bejaht werden kann.

Sie hat daher den in der Anlage beigefügten Entwurf einer Allgemeinverfügung gefertigt, der den räumlichen und zeitlichen Umfang des Glasverbotes für das Jahr 2012 festlegt.

Diese Verfügung soll rechtzeitig öffentlich bekanntgemacht werden. Es ist zudem beabsichtigt auch unmittelbar vor Altweiber nochmal in der Presse auf das verfügte Glasverbot hinzuweisen.

Die Verwaltung weist jedoch darauf hin, dass die praktische Umsetzung des Glasverbotes (Errichtung von Absperrungen und/oder Durchführung von Zugangskontrollen an fünf Stellen) u.a. eines personellen Aufwandes bedarf, der mit eigenen Bediensteten allein wohl nicht zu bewältigen sein wird.

Die Polizei Erkelenz hat zwar ihre Bereitschaft zur Unterstützung signalisiert, jedoch noch nichts zum Umfang.

Daher wird es gegebenenfalls erforderlich sein, auch Unterstützung eines gewerblichen Sicherheitsunternehmens in Anspruch zu nehmen und hierfür zu entgelten.

Auf telefonische Anfrage bei der Firma ProtectionPoint, Heinsberg beziffert sich dieses im Falle der Beauftragung auf 15,00 Euro/Pers./Std. zuzüglich MwSt.

 

Die Allgemeinverfügung gilt zunächst nur für den Altweibertag 2012.

Die Wirkung dieser Verfügung wird die Verwaltung nach dem Altweibertag auswerten.    

 

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss):

Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

„Dem Erlass eines Glasverbotes am Altweiberdonnerstag 2012 für den Bereich des Johannismarktes in Form einer Allgemeinverfügung, deren Entwurf dem Original der Niederschrift beigefügt ist, wird zugestimmt.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Kosten für ein gewerbliches Sicherheitsunternehmen (abhängig von der erforderlichen Personenzahl) ca. 2.500,00 bis 3.500,00 Euro.

 

Anlagen:

Anlagen:

Anfrage der Fraktion „Bürgerpartei e. V.“ vom 28.02.2011,

Entwurf der Allgemeinverfügung.

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anfrage der Fraktion Bürgerpartei e. V. vom 28.02.20111 (361 KB)      
Anlage 2 2 Entwurf der Allgemeinverfügung (5110 KB)