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Vorlage - A 30/124/2011  

 
 
Betreff: Verpflichtung der vom Rat in den Ausschuss gewählten, noch nicht verpflichteten und anwesenden sachkundigen Bürgern und deren Stellvertreter
Status:öffentlich  
Federführend:Rechts- und Ordnungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Soziales Entscheidung
30.11.2011 
3. Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Soziales zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt

Tatbestand:

Tatbestand:

Gemäß §§ 58 Absatz 2 Satz 1, 67 Absatz 3 GO NRW werden die Sachkundigen Bürger der Ausschüsse, und damit auch des Ausschusses für Umweltschutz und Soziales, zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet. Die Verpflichtung wird vom Vorsitzenden des Ausschusses wahrgenommen. Die Verpflichteten unterzeichnen eine schriftliche Abfassung der Verpflichtungserklärung.