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Vorlage - A 10/564/2011  

 
 
Betreff: Antrag Bündnis 90/Die Grünen vom 02.11.2010: Korruptionsprävention und -bekämpfung; hier: korporative Mitgliedschaft bei der Organisation 'Transparency International'
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss ZURÜCKGEZOGEN
21.09.2011 
14. Sitzung des Hauptausschusses zurückgezogen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Mit Antrag vom 02.11.2010 hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, der Rat der Stadt Erkelenz möge beschließen, dass die Stadt Erkelenz korporiertes Mitglied in

dem Verein Transparency International Deutschland e.V. werde. In seiner Sitzung am 02.02.2011 hat der Rat beschlossen, die Rahmenbedingungen und die Zweckmäßigkeit einer Mitgliedschaft der Stadt Erkelenz im Verein ‚Transparency International‘ seien im Rahmen der vom Bürgermeister in Sachen zentrale Vergabestelle in Auftrag zu gebenden externen Gesamtbegutachtung abzuprüfen.

 

Das Gutachten liegt inzwischen vor. Die Ergebnisse des Gutachtens werden in der Sitzung des Hauptausschusses am 21.09.2011 durch die Kommunal- und Abwasserberatung NRW GmbH (KuA) präsentiert. Deshalb sollen an dieser Stelle nur die wesentlichen für die Beschlussvorlage erforderlichen Eckpunkte genannt werden.

 

Die KuA stellt in ihrem Gutachten in Kurzform dar, welches Ziel ‚Transparency International‘ verfolgt und was im Falle einer Mitgliedschaft für die Stadt Erkelenz zu erwarten ist. Eine Empfehlung zum Abschluss oder Nicht-Abschluss einer Mitgliedschaft wird seitens der KuA nicht abgegeben, da dies als rein politische Entscheidung angesehen wird.

 

Im Mittelpunkt einer Mitgliedschaft bei ‚Transparency International‘ steht das Thema der Korruptionsprävention und -bekämpfung. Kommunen, die sich für eine Mitgliedschaft entscheiden, drücken durch Unterzeichnung einer Selbstverpflichtungserklärung aus, dass sie Korruption in jeglicher Hinsicht ablehnen und hierzu u.a. spezielle Verhaltensregeln für die Beschäftigten erlassen sowie sich speziellen Audits durch ‚Transparency International‘ unterziehen. Die jährliche Mitgliedsgebühr läge voraussichtlich bei 1.000,-- Euro.    

 

Korruptionsprävention und –bekämpfung sind wichtige Themen, denen ein entsprechender Stellenwert eingeräumt werden muss. Die Verwaltung hat deswegen einen Antikorruptionsbeauftragten berufen und eine umfangreiche Anti-Korruptions-Richtlinie für alle Bediensteten der Stadt Erkelenz entwickelt, die mit Wirkung zum 21.09.2010 – mithin rund zwei Monate vor Antragseingang des Antragstellers – in Kraft getreten ist. Das Rechnungsprüfungsamt prüft die Fachämter im Rahmen seiner gesetzlich zugewiesenen Aufgaben und achtet dabei auf ein ordnungsgemäßes, zweckmäßiges und wirtschaftliches Handeln. Im Vergabewesen ist das Rechnungsprüfungsamt bei bestimmten Verfahrensschritten und ab bestimmten Wertgrenzen zwingend zu beteiligen. „Externe Prüfungen“ finden turnusmäßig durch die Gemeindeprüfungsanstalt statt. Das Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW sieht weitere Maßnahmen vor, die in der Verwaltung umgesetzt werden. Eine möglicherweise einzurichtende zentrale Vergabestelle würde zusätzlich zur Korruptionsprävention beitragen und die bereits getroffenen Maßnahmen ergänzen.

 

Angesichts dieser bereits umfassenden Abdeckung der Themen Korruptionsprävention und -bekämpfung wird ein tatsächlicher Mehrwert aus der Mitgliedschaft bei ‚Transparency International‘ seitens der Verwaltung nicht gesehen. Ausweislich der Informationen auf der vereinseigenen Homepage sind bundesweit nur fünf Kommunen Mitglied bei ‚Transparency International‘. Eine Kontaktaufnahme mit der Stadt Hilden, erste Mitgliedskommune in Deutschland, hat ergeben, dass dort kein spürbarer Nutzen im Sinne eines Beratungsangebots durch ‚Transparency International‘ zu verzeichnen sei. Der Vorteil der Mitgliedschaft werde überwiegend darin gesehen, dass regelmäßig jemand das Thema Korruptionsprävention in Erinnerung rufe. Dies ist jedoch auch Aufgabe aller Führungskräfte sowie des Antikorruptionsbeauftragten.    

 

Nach Abwägung des tatsächlichen Nutzen einer Mitgliedschaft und den jährlich entstehenden Kosten wird seitens der Verwaltung empfohlen, der ‚Transparency International‘ nicht beizutreten.

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„Der vorliegende Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 02.11.2010, eine Mitgliedschaft bei der Organisation ‚Transparency International‘ einzugehen, wird abgelehnt.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine