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Tatbestand: Mit Schreiben vom 07.04.2011 beantragt die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz, der Rat der Stadt Erkelenz möge beschließen, die Verwaltung solle beauftragt werden, auf der Grundlage des § 80 Schulgesetz NRW einen städtischen Schulentwicklungsplan zu erarbeiten und dem Rat der Stadt Erkelenz zur Beschlussfassung vorzulegen, diesen Schulentwicklungsplan jährlich fortzuschreiben und über die Fortschreibung dem zuständigen Ausschuss zu berichten. Wesentliche Änderungen sollen dem Rat ebenfalls zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Mit Schreiben vom 19.05.2011 beantragen die Fraktionen Allianz 2010, Bündnis 90/Die Grünen, Bürgerpartei, Freie Wähler / UWG und FDP im Rat der Stadt Erkelenz , dass anhand des Zahlenmaterial der Schulentwicklungsplanung des Kreises Heinsberg bei einer entsprechenden Fortschreibung über das Jahr 2015 hinaus, die Verwaltung eine vorausschauende mittelfristige Planung in Kooperation mit den Nachbarkommunen über die zukünftige Schulstruktur betreibe. Die mittelfristige Planung solle von der Verwaltung jährlich fortgeschrieben und im Schulausschuss vorgestellt und beraten werden. Hierbei müsse insbesondere die Sekundarstufe I im Blick gehalten werden. Die Verwaltung solle für die Schulform Grundschule nach Möglichkeiten zum Erhalt kleinerer Schulen suchen.
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz beantragt mit Schreiben vom 24.05.2011, dass festgestellt würde, dass mit dem vorliegenden Schulentwicklungsplan des Kreises Heinsberg von Mai 2010 ein aktueller Schulentwicklungsplan für die Stadt Erkelenz vorliege.
Der Rat der Stadt Erkelenz möge die Verwaltung mit der Fortschreibung dieses Schulentwicklungsplanes beauftragen, sobald der Umsiedlungsstandort für die Umsiedlungsstandorte Keyenberg, Kuckum, Berverath, Ober- und Unterwestrich feststehe, Rahmenbedingungen der Inklusion vorliegen oder Abweichungen von den bisherigen Annahmen festzustellen seien.
Gemäß § 80 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) vom 15.02.2005 in der derzeit geltenden Fassung sind die Gemeinden u.a. verpflichtet, soweit sie Schulträgeraufgaben zu erfüllen haben, zur Sicherung eines gleichmäßigen und alle Schulformen und Schularten umfassenden Bildungs- und Abschlussangebotes für ihren Bereich eine mit dem Planungen benachbarter Schulträger abgestimmte Schulentwicklungsplanung zu betreiben.
Schulen und Schulstandorte sind unter Berücksichtigung des Angebots anderer Schulträger so zu planen, dass schulische Angebote aller Schulformen und Schularten unter möglichst gleichen Bedingungen wahrgenommen werden können.
Die Schulträger sind gehalten, in enger Zusammenarbeit und gegenseitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes differenziertes Angebot zu achten.
Die Schulentwicklungsplanung berücksichtigt das gegenwärtige und zukünftige Schulangebot nach Schulformen, Schularten, Schulgrößen und Schulstandorten, die mittelfristige Entwicklung des Schüleraufkommens, das ermittelte Schulwahlverfahren der Eltern und die daraus abzuleitenden Schülerzahlen nach Schulform, Schulart und Jahrgangsstufen sowie die mittelfristige Entwicklung des Schulraumbestandes nach Schulformen, Schularten und Schulstandorten.
Somit enthält die Schulentwicklungsplanung verschiedene Fragestellungen und daraus resultierende Aufgaben.
Zum einen geht es um die Prognose der zukünftigen Schülerzahlen. Wie viele Schülerinnen und Schüler sind in einem bestimmten Jahrgang in einer bestimmten regionalen Einheit zu erwarten? Hier geht es um die statistischen Aussagen zur Ableitung von Schülerfrequenzen innerhalb eines zu definierenden zeitlichen Intervalls.
Zum anderen stellt sich die Frage nach den jeweiligen Einzugsbereichen von Schülern. Wie viele Schülerinnen und Schüler pendeln über die Gemeindegrenzen an Schulen außerhalb der Kommune, wie viele Schülerinnen und Schüler münden auf dem umgekehrten Weg von außerhalb in Schulen innerhalb der Kommune? An dieser Stelle werden Bilanzierungsmodelle für die einzelnen Schulstandorte entworfen, die sich auf der einen Seite an Trends der Vergangenheit messen, auf der anderen Seite aber auch mit den potenziellen Entwicklungen der Zukunft der entsprechenden Schullandschaft in Abgleich gebracht werden müssen.
Schließlich ergibt sich eine zunehmend bedeutsame dritte Perspektive zur Bestimmung von Schülerzahlen, die sich aus der Verbindung der pädagogischen Trends und der bildungspolitischen Entscheidungen abzeichnen:
Wie wirken sich Umstrukturierungen des allgemein bildenden Schulsystems auf die Schülerströme aus? Was bedeutet es, wenn Schulformen „miteinander in Konkurrenz“ treten? Mit welchen Problemen und eventuell Kosten ist hierdurch zu rechen und wie kann man diese Fragestellungen vorausschauend angehen?
Im Mai 2010 wurde die kreisweite Schulentwicklungsplanung für den Kreis Heinsberg (Gutachten zur Schulentwicklungsplanung mit einem Ausblick bis zum Jahr 2024) von der Projektgruppe „Bildung und Region, Bonn,“ vorgelegt. Hierbei wurde u. a. berücksichtigt:
- die demographischen Tendenzen mit zum Teil nicht unerheblichen Verlusten bei den Geburten, - den stark zeitversetzten Verlusten bei Übergängen in die Sekundarschulen und den Übergängen von den 9. bzw. 10. Klassen in die Oberstufe, - die bundesweit zu beobachtende Verschiebung zwischen den Anmeldezahlen der allgemeinbildenden Schulformen, - die Abwendung der Eltern von der Hauptschule, - die Verkürzung der gymnasialen Ausbildungszeit von 9 auf 8 Jahre mit ihren Auswirkungen, - die Auswirkungen der Inklusionsdebatte um die Regel- und die Förderschule sowie - die Vorschriften des Schulgesetzes.
In dieser Schulentwicklungsplanung sind die konkreten Entwicklungen bis zum Schuljahre 2014/2015 wiedergegeben.
Bereits vorab haben Studierende der Fachhochschule für Öffentliche Verwaltung eine Schulentwicklungsplanung für die Stadt Erkelenz erarbeitet. Die Ergebnisse wurden im Rahmen einer Präsentation, an der auch interessierte Vertreter des Rates der Stadt Erkelenz teilnahmen, vorgestellt und sind in die kreisweite Schulentwicklungsplanung mit eingeflossen.
Vielfach sind die Kommunen im Kreis Heinsberg schon den Empfehlungen der kreisweiten Schulentwicklungsplanung gefolgt und haben ihre künftige Schullandschaft den Empfehlungen der Gutachter angepasst bzw. sind hier auf dem entsprechenden Weg.
Die Stadt Erkelenz hat u. a. auch als Reaktion auf die vorgelegten Ergebnisse der kreisweiten Schulentwicklungsplanung die A.-v.-Harff-Schule – Hauptschule der Stadt Erkelenz in Gerderath – geschlossen, die Zügigkeiten der beiden Gymnasien und der Realschule begrenzt und einen Verbund der Grundschulen Luise-Hensel-Schule und Grundschule Hetzerath herbeigeführt.
Der vorliegende Schulentwicklungsplan für den Kreis Heinsberg zeigt eindrucksvoll, dass in der heutigen Zeit die Entwicklung von Schule, insbesondere der Sekundarstufen, nicht mehr bezogen auf einzelne Gemeinden, sondern flächendeckend, zumindest kreisweit, erfolgen muss. Die Probleme aller Schulträger im Kreis Heinsberg sind ähnlich und vergleichbar sowie eng verflochten.
Eine wesentliche Feststellung der kreisweiten Schulentwicklungsplanung ist, dass die Zeit der politischen und planerischen Alleingänge vorbei sein sollte, da ohne eine abgestimmte Schulentwicklungsplanung der Konsens der Kommunen im sensiblen Schulbereich zerfällt. Die Schülerzahlverhältnisse zwischen den Kommunen müssen auf Dauer ausgeglichen bzw. verbessert werden.
Tatsächlich ist es so, dass der vorliegende kreisweite Schulentwicklungsplan alle vom § 80 Schulgesetz NRW geforderten Bestandteile, auch für die Stadt Erkelenz, enthält. Sinnvoll wäre vor dem Hintergrund einer zwischen den Kommunen des Kreises Heinsberg abgestimmten Schulpolitik, den bestehenden Schulentwicklungsplan des Kreises Heinsberg jährlich fortzuschreiben.
Die Lösungswege zum zukünftigen zentralen Thema der Schulpolitik, der Inklusion, sind derzeit noch völlig offen. Die Umsetzung des schulpolitischen Konsenses im Lande NRW vom 19.07.2011 mit der Einführung der Sekundarschule stellt bei einem entsprechenden Bedarf auch auf den Zusammenschluss benachbarter Schulträger ab. Ebenso wird der regionale Konsens hervorgehoben. Dies alles zeigt, dass die kreisweite Schulentwicklungsplanung der richtige Weg zu einem breit aufgestellten, bestandsfähigen Schulangebot im Kreis Heinsberg ist.
Inzwischen hat der Gesetzgeber die frühere Forderung nach einer lediglich periodischen Aufstellung eines Schulentwicklungsplanes in eine generelle Verpflichtung zur anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung umgewandelt. Gerade in den Zeiten des Wandels erscheint es sinnvoll, neben einem feststehenden Plan mit dem Anspruch einer genauen und langfristigen Vorhersage künftiger Entwicklungen auf der Grundlage von Detailplänen und Prognosen, eine anlassbezogene Schulentwicklungsplanung voranzutreiben. Konnten die Kommunen in der Vergangenheit von einem relativ stabilen Schulsystem mit wenigen Bewegungen ausgehen, stehen sie heute vor einer Vielzahl von Fragen, zur weiteren Zukunft der Bildungslandschaft. Ungewiss ist der Fortbestand der Hauptschulen, die Auswirkungen der Etablierung der Sekundarschule, von G 8 oder der Forderung nach inklusiver Bildung, um hier nur einige zu nennen. Für die Stadt Erkelenz ergeben sich insbesondere folgende Fragestellungen: Wie stellt sich die Zukunft der Hauptschule dar, wie entwickelt sich die Inklusion, welche Folgen hat der fortschreitende Braunkohletagebau und wie wirkt sich die demographische Entwicklung auf die einzelnen Schulformen aus?
Sinnvoll wäre es, anlassbezogene Schulentwicklungspläne der Kommune in die kreisweite Schulentwicklungsplanung mit einfließen zu lassen.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, den Kreis Heinsberg aufzufordern, die vorliegende kreisweite Schulentwicklungsplanung jährlich fortzuschreiben. Die Stadt Erkelenz erstellt bezogen auf die vorgenannten Fragestellungen zeitnah durch einen externen Gutachter anlassbezogene Schulentwicklungspläne. Diese anlassbezogenen Schulentwicklungspläne werden dem Kreis Heinsberg vorgelegt, damit sie unmittelbar in die jeweiligen Fortschreibungen der kreisweiten Schulentwicklungsplanung mit einfließen. Hierdurch wäre sichergestellt, dass zum einen eine abgestimmte, notwendige kreisweite Schulentwicklungsplanung vorliegt und zum anderen, die Eigenständigkeit und Unabhängigkeit des Schulträgers Stadt Erkelenz erhalten bleibt und Erkelenzer Interessen ihren Niederschlag in dieser kreisweiten Schulentwicklungsplanung finden. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat) „Die Verwaltung wird gebeten, beim Kreis Heinsberg darauf hinzuwirken, dass die vorliegende kreisweite Schulentwicklungsplanung jährlich fortgeschrieben wird. Zukünftig lässt die Stadt Erkelenz durch ein externen Gutachter bei Bedarf anlassbezogene Schulentwicklungspläne erstellen, die dem Kreis Heinsberg zur Aufnahme in die jährliche Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung vorgelegt werden.“ Finanzielle Auswirkungen: Über die Kosten eines externen Gutachtens zur anlassbezogenen Schulentwicklung können derzeit noch keine Angabe gemacht werden, da derzeit weder der Anlass noch der Umfang des Gutachtens feststehen.
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