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Tatbestand: Mit Antrag vom 29.06.2011 beantragt die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz, der Rat der Stadt Erkelenz möge beschließen:
Der Beschluss „B“ des Rates vom 15.12.2010 zur Vorlage A 50/195/2010 zu TOP Ö 7.1 „Verwertung des Schulgebäudes der A.-v.-Harff-Gemeinschaftshauptschule“ wird aufgehoben.
Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz begründet ihren Antrag unter anderem damit, einen möglicherweise entstehenden planerischen Zeitverzug im Kontext der Verwertung des Schulgebäudes der A.-v.-Harff-Schule abzuwenden.
Die Verwaltung unterstützt den Antrag, betont jedoch, dass bislang eine konkrete Gebäudeverwertung noch nicht ansteht. Beschlussentwurf: „Der Beschluss „B“ des Rates vom 15.12.2010 zur Vorlage A 40/195/2010 zu FOP Ö 7.1 „Verwertung des Schulgebäudes der A.-v.-Harff-Gemeinschaftshauptschule“ wird aufgehoben.“ Finanzielle Auswirkungen: Keine
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